Description: Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der 2016 verabschiedeten Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV), wurde die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABI.L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht u.a. die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe vor und enthält Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste. Hiermit beantrage ich nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: • Anzahl der seit dem 01.01.2022 untersuchten Biota aus Oberflächengewässer je Kreis-/kreisfreier Stadt. • Ergebnisse der vorgenommenen Analysen seit dem 01.01.2022 in Bezug auf ihren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), als derzeit einziger prioritär gefährlicher Stoff aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 in Bezug auf ihren PFAS-Gehalt in Regionen, wo eine besondere PFAS-Belastung, etwa durch Emissionen aus Produktionsstätten, zu erwarten wäre. • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 auf ihren PFAS-Gehalt in sogenannten „Hotspots“, die durch frühere Ereignisse in besonderem Maße von einer PFAS-Kontamination betroffen sind. • Sollte die Auswertung von Analysedaten für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossen sein, beantragen wir ersatzweise Informationen zu den erfragten Daten für die vergangenen fünf Jahre, also seit dem 01.01.2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich darum, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie für die Bereitstellung dieser Umweltinformationen Kosten geltend machen, bitte ich zuvor um Mitteilung unter Angabe der Kosten und der entsprechenden Rechtsgrundlage. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bedanke mich für Ihre Unterstützung.
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Perfluoroctansulfonsäure ? Europäisches Parlament ? Umweltinformationsgesetz ? Europäischer Rat ? PFAS ? EU-Recht ? Emissionsüberwachung ? Schadstoffemission ? Verbraucherinformation ? Prioritäre Stoffe ? Oberflächengewässerverordnung ? Zugang zu Umweltinformationen ? Gefahrstoff ? Oberflächengewässer ? Rechtsgrundlage ? Umweltinformation ? Industrieanlage ? Stadt ? Wasserpolitik ? Umwelt ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2024-11-07
Modified: 2024-12-04
Time ranges: 2024-11-07 - 2024-12-04
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