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Verzeichnis der Verzeichnisse

Description: Teil A - Antragsgegenstand: 1. Verzeichnis der durch diese Dienststelle geführten Verzeichnisse, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen. (vgl. § 11 (1) IFG) 2. Ein Verzeichnis oder Register, auch Katalog, Ordner oder Auflistung im Sinne dieses Antrags, ist eine listenförmig darstellbare Anordnung von Informationen nach bestimmten Merkmalen. (Quelle: Wikipedia: Verzeichnis; https://de.wikipedia.org/wiki/Verzeichnis) 3. Das Verzeichnis soll alle weiteren in diesem Zusammenhang bereits erstellten Spalten bzw. erfassten Informationen (Metadaten) enthalten. 4. Das Verzeichnis soll als Spalten enthalten: Bezeichnung des Verzeichnisses, Aktenzeichen des Verzeichnisses, Sicherheitseinstufung des Verzeichnisses 5. Das Verzeichnis soll nicht enthalten: Personenbezogene Daten, Volltexte der Verzeichnisse 6. Das Verzeichnis soll Einträge der Dienststellen enthalten, deren Rechtsnachfolger diese Dienststelle ist. 7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen in maschinenlesbarer Form (XLSX, CSV, XML, JSON und/oder andere) zugänglich, falls diese in einer solchen vorliegen. Sofern Sie die beantragten Informationen nicht maschinenlesbar, also bspw. nur als PDF-Dateien (oder vergleichbar) zugänglich machen, begründen Sie dies bitte im Bescheid (bspw. "nicht mehr auffindbar", eigene Rechtsauslegung). 8. Falls dieses Verzeichnis nicht vorliegt: Dokument mit Erläuterung, inwiefern diese Dienststelle kein Verzeichnis der eigenen Verzeichnisse führt und wie dies mit den Anforderungen an die Aktenführung und des § 11 (1) IFG vereinbar ist. (falls vorhanden) Teil B - Hinweise der Antragstellerin: 1. Antragstellerin: << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Geschäftsführer: Christian Ullrich HR B 178145 B - Amtsgericht Charlottenburg https://www.intrenion.com 2. Auf Wunsch erhalten Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, eine den Vertreter der Antragstellerin als deutschen Staatsbürger ausweisende Kopie des Personalausweises und/oder eine den in Deutschland bestehenden Wohnsitz bescheinigende Meldebescheinigung. Bitte erläutern Sie Ihre Anforderung der Nachweise unter Angabe der Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Antrags auf Informationszugang. 3. Das Urheberrecht steht dem Informationszugang nicht entgegen. Soweit die Unterlagen überhaupt urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden (BVerwG, Urteil vom 25.06.2015 - BVerwG 7 C 1.14, Rn. 38). 4. Bitte machen Sie Informationen kenntlich, bei denen es sich nicht um amtliche Werke im Sinne des § 5 (1) UrhG handelt, auch, aber nicht ausschließlich, falls es sich um amtliche Werke im Sinne des § 5 (2) UrhG handelt. Falls aus Ihrer Sicht rechtliche Gründe gegen eine Weiterverbreitung und Veröffentlichung sprechen, teilen Sie diese bitte mit. 5. Die Antragstellerin wird sowohl Ihren Bescheid (geschwärzt) als auch die zugänglich gemachten Dokumente auf der Webseite FragDenStaat, anderen Webseiten und/oder anderen Medien veröffentlichen. Die Antragstellerin geht von einer zeitnahen außergerichtlichen und/oder gerichtlichen urheberrechtlichen Interessenwahrnehmung durch Sie als Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin und/oder Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. als Betreiberin der Webseite FragDenStaat aus. Falls weder eine außergerichtliche noch eine gerichtliche urheberrechtliche Interessenwahrnehmung erfolgen, geht die Antragstellerin von Ihrer (der Antragsgegnerin) stillschweigenden Zustimmung zur Veröffentlichung der zugänglich gemachten Informationen aus. 6. Die anspruchsverpflichtete Stelle ist zur Informationsaufbereitung, Zusammenstellung und Übertragungsleistung verpflichtet. Die suboptimal organisierte behördeninterne Strukturierung amtlicher Aufzeichnungen legitimiert keine Verneinung des Vorhandenseins amtlicher Informationen. (Schoch, Friedrich. Informationsfreiheitsgesetz. 2024. S. 300) Dies gilt mindestens für das Informationsfreiheitsgesetz (Bund). 7. Bitte machen Sie die beantragten Informationen digital zugänglich. 8. Bitte stellen Sie in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid aus, unabhängig vom Ergebnis oder den Gründen der Stattgabe bzw. der Ablehnung dieses Antrags. Falls entsprechende Rechtsvorschriften dies vorsehen, inkludieren Sie bitte eine Rechtsbehelfsbelehrung. (Landesrecht) Falls Sie keine Rechtsbehelfsbelehrung beifügen, machen Sie bitte kenntlich, dass es sich um einen Bescheid handelt. 9. Falls Sie den Bescheid nicht an die durch FragDenStaat angegebene E-Mail-Adresse senden möchten, bittet die Antragstellerin um den Versand ausschließlich des Bescheids, aber nicht zwischenzeitlicher Informationen oder Rückfragen, an <<E-Mail-Adresse>>. Bitte setzen Sie die von FragDenStaat mitgeteilte E-Mail-Adresse in Kopie (CC:). Einer im Zuge dessen eventuellen Veröffentlichung der genannten persönlichen E-Mail-Adresse stimmt die Antragstellerin und die natürliche Person als Inhaberin der E-Mail-Adresse zu diesem Zweck vorab zu. Diese E-Mail-Adresse ist auch anderweitig bereits veröffentlicht. Die Antragstellerin wird den Eingang des per E-Mail versandten Bescheids manuell per E-Mail bestätigen, falls dies von der Antragsgegnerin gewünscht ist. Bitte machen Sie bei einem Versand des Bescheids per E-Mail kenntlich, ob der Versand ausschließlich per E-Mail oder zusätzlich per Post erfolgt. 10. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung. Die Begründung muss auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. für jede einzelne Information (unter Umständen "Wort für Wort") erfolgen. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. 11. Die Gebühren-Schätzung sollte auf den Einzelfall bezogen sein und ggf. die Kosten jeder einzelnen Information aufschlüsseln. Sie soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit ermöglichen. Bitte schlüsseln Sie die Gebühren auf eine Weise auf, dass die Antragstellerin den Antrag auf Informationszugang mit dem Ziel der Gebühren-Reduzierung neu stellen kann. 12. Bitte stellen Sie einen rechtsmittelfähigen Gebührenbescheid aus. Bitte erläutern Sie im Gebührenbescheid, welche Tätigkeiten bei der Zugänglichmachung der beantragten Informationen erfolgten. Bitte beachten Sie die einschlägige Rechtsprechung zu Gebührenbescheiden i.Z.m. Anträgen auf Informationszugang, insb. bzgl. der formellen und inhaltlichen Anforderungen an solche. 13. Die Antragstellerin beantragt den Verzicht auf eine Gebührenerhebung gemäß § 2 IFGGebV. Die Antragstellerin verfolgt mit diesem Antrag ein öffentliches Interesse. Die Antragstellerin entwickelt einen öffentlich zugänglichen und für öffentliche Dienststellen kostenlosen Chatbot auf der Basis von Technologien der Generativen Künstlichen Intelligenz. Der Chatbot soll Erfolgsrezepte (engl. "Best Practices") öffentlicher Dienststellen zugänglich machen und so zur Innovation in öffentlichen Dienststellen beitragen. Bitte begründen Sie Ihre eventuelle Ablehnung dieses Antrags auf Verzicht auf Gebührenerhebung. 14. Die Antragstellerin stellt diesen Antrag mittels FragDenStaat an mehrere Dienststellen. Manche Formulierungen sind generisch gehalten und/oder treffen auf diese Dienststelle nicht zu. Teil C - Hinweise von FragDenStaat, welche sich die Antragstellerin zu eigen macht:

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Bundesrepublik Deutschland ? Informationsfreiheitsgesetz ? Reaktorsicherheit ? Metadaten ? Gebühr ? Künstliche Intelligenz ? Landesrecht ? Rechtsprechung ? Schutzrecht ? Klimaschutz ? Informationsgewinnung ? Umwelt ? Naturschutz ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-11-16

Modified: 2025-06-06

Time ranges: 2024-11-16 - 2025-06-06

Status

Quality score

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