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Elektrifizierung Ahrtalbahn

Description: Im Rahmen des Wiederaufbaus der Ahrtalbahn erfolgt eine erstmalige Elektrifizierung. Mit der Elektrifizierung ist bereichsweise ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsbild verbunden. Seitens der Deutschen Bahn AG wurde auf Anfrage mitgeteilt, dass die Elektrifizierungsmaßnahme nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften planrechtsfrei ist (§ 18 Absatz 1 a Satz 1 Nr. 1 AEG), d.h. für das Vorhaben sei keine vorherige Baurechtsschaffung durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung erforderlich. Die vorgenannte Position bedeutet allerdings nicht, dass die im Zusammenhang mit einer solchen Maßnahme bestehenden materielle Prüfnotwendigkeiten ausgehebelt werden. Bei Umwelteingriffen gilt generell ein Minimierungsgebot. In diesem Zusammenhang bitte ich um Zuleitung des für dies Maßnahme notwendigen Fachbeitrags des Naturschutzes und der Landespflege.

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Landespflege ? Elektrifizierung ? Forst ? Umwelt ? Naturschutz ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-02-09

Modified: 2025-10-30

Time ranges: 2025-02-09 - 2025-10-30

Status

Quality score

Accessed 1 times.