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Landesweites Bus-Außendesign

Description: Das Land Rheinland-Pfalz ist dabei, ein landeseinheitliches Bus-Außendesign einzuführen. Hierbei ist zu beobachten, dass in einigen Landkreisen (Kreis Cochem-Zell, Rhein-Lahn-Kreis) das Außendesign nur auf Kategorie 1 Fahrzeuge aufgebracht werden muss. Im Westerwaldkreis oder Kreis Neuwied mussten hingegen alle Fahrzeuge mit dem Busdesign beklebt werden (also Kategorie 1 und Kategorie 2 Fahrzeuge). Unabhängig von der Frage, ob ein solches Design aufgrund der enormen Kosten sinnvoll ist, stellt sich im Besonderen die Frage, inwiefern die Landkreise durch das Land Rheinland-Pfalz zu dem landesweiten Bus-Außendesign verpflichtet werden. Die Kosten für den ÖPNV belasten die rheinland-pfälzischen Landkreise zunehmend mehr. Im Landkreis Cochem-Zell wurde nun vom Land (Aufsichtsbehörde ADD) der Beschluss über die Haushaltssatzung und Haushaltsplan global beanstandet. In der Begründung heißt es u.a. „Kommunalaufsichtlich wird anerkannt, dass auf die Ursachen für die aufgeführten Mehraufwendungen ... bei den Beförderungskosten vom Kreis nur geringfügig Einfluss genommen werden kann. Der Kreis verkennt jedoch, dass er auch im Falle unabweisbarer Mehraufwendungen dazu angehalten ist, das Defizit im Haushalt so gering wie möglich zu halten.“ In dem Zusammenhang passt es nicht, dass durch überbordende Vorgaben vom Land und Verkehrsverbund zusätzliche Kosten verursacht werden. Vom Landesrechnungshof werden augenscheinlich die ÖPNV-Ausweitungen im Land derzeit nicht auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft. Das Bus-Außendesign dürfte jedoch als ein Baustein der ÖPNV-Ausweitung offensichtlich für nicht erforderliche Kosten sorgen. Das landesweite Bus-Außendesign führt dazu, dass die Busunternehmen die Werbeflächen auf den Bussen nicht mehr vermarkten können und daher höhere Angebote in den Ausschreibungen einbringen müssen. Darüber hinaus entstehen den Aufgabenträgern zusätzliche Kosten für die Folierungen. Desweiteren fallen Ausfallzeiten bei den Bussen für die Anbringung der Folierungen an. Ich bitte daher um Antworten auf folgende Fragen: Mit welchen Vorschriften oder Gesetzesgrundlagen werden die Landkreise zum landeseinheitlichen Bus-Außendesign verpflichtet? Verpflichtet das Land die Anbringung des landeseinheitlichen Bus-Außendesign nur auf Kategorie 1 Fahrzeugen oder auf Kategorie 1 und 2 Fahrzeugen?

Types:
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Rheinland-Pfalz ? ÖPNV ? Omnibus ? Forst ? Umwelt ? Verkehrsverbund ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-03-12

Modified: 2025-05-12

Time ranges: 2025-03-12 - 2025-05-12

Status

Quality score

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