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Beschilderung und Kontrollen von E-Scootern in Grünanlagen, insbesondere im Tiergarten

Description: Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 4 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG Bln) bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten im Zusammenhang mit der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern) in öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich des Berliner Tiergartens: 1. Rechtliche Grundlage für das Verbot von E-Scootern in Berliner Grünanlagen • Welche spezifische Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnung, Satzung) verbietet die Nutzung von E-Scootern auf den asphaltierten Wegen des Großen Tiergartens? • Inwiefern unterscheiden sich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich im Hinblick auf die erlaubte Nutzung öffentlicher Grünanlagen? • Erfolgt eine Differenzierung zwischen Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen in den zugrundeliegenden Regelwerken (z.B. durch Sondernutzungssatzungen oder Verwaltungsvorschriften)? 2. Beschilderung / Verkehrszeichen im Tiergarten • Welche Verkehrszeichen und Beschilderungen sind derzeit an den Ein- und Ausgängen des Großen Tiergartens vorgesehen oder installiert, die sich auf die Nutzung durch Fahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge oder motorisierte Fahrzeuge beziehen? • Warum enthalten diese Schilder keine ausdrücklichen Hinweise auf E-Scooter, obwohl sie rechtlich nicht als Fahrräder gelten? • Wann wurde die derzeit vorhandene Beschilderung zuletzt aktualisiert? • Gibt es Planungen, die Beschilderung an den aktuellen Rechtsstand anzupassen, insbesondere unter Berücksichtigung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV, in Kraft seit 2019)? 3. Verhalten der Ordnungsbehörden (Kontrollpraxis) • Wie viele Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden in den letzten zwei Jahren wegen der Nutzung von E-Scootern in Berliner Grünanlagen eingeleitet (bitte jährlich und nach Bezirken aufgeschlüsselt)? • Wie viele dieser Verfahren betrafen den Großen Tiergarten? • Gibt es dienstliche Weisungen oder Einsatzanweisungen, die eine gezielte Kontrolle von E-Scooter-Nutzern in bestimmten Grünanlagen vorsehen? • Wie wird sichergestellt, dass Verstöße nicht selektiv geahndet werden (z. B. gegenüber deutschsprachigen Nutzern), während Tourist:innen, die sich in identischer Weise verhalten, unbehelligt bleiben? 4. Rechtliche Einschätzung zur fehlenden Beschilderung • Wie wird rechtlich sichergestellt, dass Bürger*innen, die sich an der Beschilderung (z. B. "Radfahren erlaubt, Fußgänger haben Vorrang") orientieren, erkennen können, dass E-Scooter von dieser Freigabe nicht erfasst sind? • Wie wird der Vertrauensschutz gemäß Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatlichkeitsprinzip) gewährleistet, wenn die Beschilderung unvollständig, unklar oder veraltet ist? Ich bitte um vollständige Beantwortung dieser Fragen innerhalb der gesetzlichen Frist. Sollte die Beantwortung der Anfrage teilweise oder vollständig abgelehnt werden, bitte ich um eine nachvollziehbare Begründung gemäß § 7 IFG Bln.

Types:
Text(
    Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Berlin ? Elektrotretroller ? Verwaltungsvorschrift ? Informationsfreiheitsgesetz ? Elektrokleinstfahrzeug ? Kraftfahrzeug ? Rechtsgrundlage ? Klimaschutz ? Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ? Grünanlage ? Fahrradfahren ? Umwelt ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-03-21

Modified: 2025-09-21

Time ranges: 2025-03-21 - 2025-09-21

Status

Quality score

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