Description: Informationen zur baulichen Sicherheit des Atommülllagers Ahaus und anderer Zwischenlager: In Karlsruhe wurde auf dem Campus Nord ein neues Zwischenlager für mittelradioaktive Abfälle in Betrieb genommen. Zum Schutz vor Flugzeugabstürzen hat es eine Wand- und Deckenstärke von 1,8m aus Stahlbeton. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/zwischenlager-atommuell-kit-campus-nord-karlsruhe-100.html In Lubmin ist im Zwischenlager Nord (ZLN) eine neue Halle für die Castor-Behälter geplant („Estral“), sie soll eine Wand- und Deckenstärke von 1,8m aus Stahlbeton haben. Notwendig sei dies aufgrund verschärfter Sicherheitsbestimmungen seit 2011. Fertig werden soll „Estral“ offenbar mit Auslaufen der Genehmigung der jetzigen Zwischenlager-Halle, der aktuelle Status ist unklar, da die Homepage der EWN offenbar seit 2023 nicht mehr aktualisiert wurde: https://www.ewn-gmbh.de/projekte/estral Das Zwischenlager in Ahaus bestitzt nur ca. 20 cm starke Decken. • Sind die für das ZLN und Zwischenlager Karlsruhe maßgeblichen Sicherheitsanforderungen auch für das Zwischenlager Ahaus gültig? • Auf welche Erkenntnisse und Richtlinien beziehen sich diese konkreten Sicherheitsanforderungen für das ZLN bzw. das Lager in Karlsruhe? • Warum wird an den Standorten Karlsruhe und Lubmin den Sicherheitsanforderungen mit einer massiven Stahlbetonkonstruktion von 1,8m Dicke begegnet, am Standort Ahaus hingegen bislang nicht? • Ist für den Standort Ahaus auch eine Neukonstruktion/ Neubau wie an den Standorten Lubmin oder Karlsruhe vorgesehen, wenn die bisherige Genehmigung der Halle im Jahr 2036 ausläuft? • Ist die ursprüngliche Aussage und Kernelement der bisherigen Genehmigungen „Die Castor-Behälter allein sorgen für den notwendigen Schutz vor äußeren Einwirkungen“ noch für den Standort Ahaus oder andere Standorte (bei Unterschieden bitte differenziert auflisten) gültig? Die JEN teilte auf der BGZ-Info-Veranstaltung am 19.5.25 im Ahauser Rathaus mit, dass das BASE im Herbst 2024 ein neues Sicherungskonzept für das Zwischenlager in Jülich angefordert hat. • Auf welchen Grundlagen beruht die Anforderung dieses neuen Sicherungskonzeptes? • Muss auch für das Zwischenlager Ahaus oder weitere Standorte ein neues Sicherungskonzept vorgelegt werden? Wenn ja, welche Bereiche sind betroffen bzw. was für Maßnahmen sind dafür nötig (z. B. Baumaßnahmen, organisatorische Maßnahmen, personelle Maßnahmen)? Die Münsterland-Zeitung und die Westfälischen Nachrichten vom 08.01.2025 berichten von Stahlseilen, die im Deckenbereich des Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus angebracht wurden. „Für eine ‚Stützenkopfverspannung‘ würden dauerhaft Stahlseile eingesetzt“ (WN). Diese seien der BGZ zu Folge im Rahmen der „Nachhärtung“, also zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen (SEWD), gemeinsam mit dem Bau einer zusätzlichen Mauer, angebracht worden. Die NRW-Atomaufsicht nannte im WDR (09.01.2025) statische Mängel als Grund für die Anbringung der Stahlseile/ Stützenkopfverspannung. Die Baumaßnahme wurde laut NRW-Atomaufsicht 2018 beantragt und 2020 baulich abgeschlossen. Im Rahmen einer BGZ-Info-Veranstaltung im Ahauser Rathaus am 19. Mai 2025 sprach die BGZ von „Stahlstangen“, mit denen das Dach des Zwischenlagers Ahaus nachgerüstet wurde und dementierte, dass es sich um „Drahtseile“ handeln würde. • Besteht die „Stützenkopfverspannung“ im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus aus Stahlseilen oder Stahlstangen? • Ist die 2020 abgeschlossene Stützenkopfverspannung eine Maßnahme gegen altersbedingte statische Mängel, statische Probleme durch den Bau der zusätzlichen Mauer oder eine Maßnahme aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen (SEWD)? Falls ganz andere Gründe vorliegen, erklären Sie bitte diese.
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Stahlbeton ? Jülich ? Karlsruhe ? Zwischenlagerung ? Castor-Behälter ? Sicherheitsmaßnahme ? Sicherheitsvorschrift ? Umwelt ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-06-28
Modified: 2025-08-08
Time ranges: 2025-06-28 - 2025-08-08
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