Description: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betreff: Anfrage zu grenzüberschreitenden Müllexporten und Umweltschutz Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich erkundigen, wie die Bundesregierung den grenzüberschreitenden Export von Abfällen aus Deutschland im Hinblick auf den Umweltschutz regelt und überwacht. Konkret bitte ich um Auskunft zu folgenden Punkten: Welche Mengen an Abfällen wurden im letzten Jahr aus Deutschland in andere Länder exportiert, und welche Arten von Abfällen sind betroffen? Welche gesetzlichen Vorgaben und Umweltstandards gelten für den Export von Müll ins Ausland? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass beim Export keine Umweltschäden oder Menschenrechtsverletzungen in den Empfängerländern entstehen? Welche Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen gibt es, um die Einhaltung internationaler Abkommen wie der Basel-Konvention bei Müllexporten sicherzustellen? Gibt es Maßnahmen, um den Export gefährlicher oder nicht recycelbarer Abfälle zu reduzieren? Wie transparent sind die Daten zu Müllexporten, und können diese öffentlich eingesehen werden? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Abfallexport ? Umweltschaden ? Umweltinformationsgesetz ? Informationsfreiheitsgesetz ? Verbraucherinformation ? Gebühr ? Zugang zu Umweltinformationen ? Abfall ? Abfallaufkommen ? Umweltstandard ? Internationales Übereinkommen ? Umwelt ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-06-28
Modified: 2025-06-28
Time ranges: 2025-06-28 - 2025-06-28
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