Description: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich führe derzeit ein Forschungsprojekt zum verantwortungsvollen Umgang mit Daten in staatlichen und öffentlichen Institutionen durch. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie und warum bestimmte Werte oder Prinzipien zur Grundlage von Governance-Rahmenwerken gemacht werden. Die „Corporate Digital Responsibility“-Initiative (CDR-Initiative) wurde im Mai 2018 vom BMJV gemeinsam mit Unternehmen ins Leben gerufen, um die Digitalisierung menschen- und werteorientiert zu gestalten. Im Jahr 2022 wechselte die CDR-Initiative aufgrund der Zuständigkeitsänderung im Bereich Verbraucherschutz zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Der CDR-Kodex konkretisiert diese Selbstverpflichtung durch handlungsleitende Prinzipien und Zielsetzungen, zu denen sich die teilnehmenden Unternehmen bekennen. Ich bitte um Zugang zu alle vorhandenen Dokumenten im Zusammenhang mit der Entstehung der CDR-Initiative. Konkret interessieren mich Entscheidungsunterlagen wie Protokolle, interne Vermerke, Berichte, Dossiers oder Grundsatzpapiere, die Rückschlüsse auf die inhaltliche Ausgestaltung des CDR-Kodex und insbesondere die Auswahl und Begründung der neun Prinzipien erlauben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Text(
Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Umweltinformationsgesetz ? Informationsfreiheitsgesetz ? Reaktorsicherheit ? Verbraucherinformation ? Selbstverpflichtung ? Gebühr ? Zugang zu Umweltinformationen ? Klimaschutz ? Nukleare Sicherheit ? Forschungsprojekt ? Öffentliche Einrichtung ? Umwelt ? Verbraucherschutz ? Naturschutz ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-08-04
Modified: 2025-09-22
Time ranges: 2025-08-04 - 2025-09-22
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