Description: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit möchte ich anregen, zu prüfen, ob das aktuelle Pfandsystem für Getränkedosen und Einwegflaschen sinnvollerweise abgeschafft oder grundlegend reformiert werden könnte. Aus meiner Sicht bringt das derzeitige System eine Reihe praktischer Nachteile mit sich, die vor allem für bestimmte Bevölkerungsgruppen – insbesondere Alleinerziehende – eine unverhältnismäßige Belastung darstellen: Probleme mit beschädigten Etiketten: Bei Kindern löst sich das Etikett mit dem Pfandkennzeichen leicht, z. B. durch Hitze im Auto oder beim normalen Gebrauch. Dadurch werden diese Gebinde von Automaten nicht mehr angenommen, obwohl sie ohnehin im Rückgabeprozess zerstört werden. Hygienische Aspekte: In Getränkedosen und Flaschen verbleibt oft ein kleiner Rest, der in Einkaufstaschen oder Autos ausläuft. Dies führt nicht nur zu Verschmutzungen, sondern zieht auch Insekten an. Zeit- und Transportaufwand: Das Anstehen an Rückgabeautomaten und das Einscannen jeder einzelnen Flasche/Dose ist zeitintensiv, zumal hierzu extra Wege anfallen, statt die leeren Behälter wie andere Wertstoffe bequem über die Gelbe Tonne zu entsorgen. Aus diesen Gründen halte ich es für prüfenswert, ob eine Rückkehr zur ausschließlichen Entsorgung über bestehende Wertstoffsysteme (z. B. Gelbe Tonne) nicht ökologisch wie organisatorisch sinnvoller wäre. Diese werden ohnehin regelmäßig abgeholt und könnten den Bürgerinnen und Bürgern deutliche Erleichterung bringen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie prüfen könnten, ob und inwiefern eine Reform oder Abschaffung des aktuellen Pfandmechanismus möglich ist, und ob Alternativen zur Rückgabe über Automaten realistisch und ökologisch vertretbar wären. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Insekt ? Umweltinformationsgesetz ? Informationsfreiheitsgesetz ? Getränkedose ? Kind ? Reaktorsicherheit ? Verbraucherinformation ? Wertstoff ? Wertstoffbehälter ? Gebühr ? Zugang zu Umweltinformationen ? Einwegflasche ? Pfandsystem ? Klimaschutz ? Soziale Gruppe ? Umwelt ? Naturschutz ? Verunreinigung ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-08-12
Modified: 2025-08-25
Time ranges: 2025-08-12 - 2025-08-25
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