Description: Berichte zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Jahre 2023 und 2024 für den Biber (Castor Fiber). Aufgrund gesetzlicher Meldepflichten (Artikel 9 der Richtlinie 2009/147/EG, Artikel 16 der Richtlinie 92/43/EWG) müssen die Mitgliedstaaten jährlich bzw. alle zwei Jahre artenschutzrechtliche Ausnahmen der Europäischen Kommission melden (HaBiDes+-Berichte). Berichte zu den artenschutzrechtlichen Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Jahre 2021 und 2022 sind online bei der EU abrufbar, Berichte neueren Datum sind leider noch nicht online, liegen vermutlich jedoch im Ministerium bereits vor.
Text( Unspecified, )
Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Biber ? Anzeigepflicht ? Europäische Kommission ? EU-Vogelschutzrichtlinie ? FFH-Richtlinie ? Klimaschutz ? Umwelt ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-08-29
Modified: 2025-09-09
Time ranges: 2025-08-29 - 2025-09-09
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