Description: Sehr << Antragsteller:in >> das Tierheim Wesendal war wiederholt Gegenstand öffentlicher Kritik. Auch aktuelle Besuche werfen erhebliche Zweifel an Transparenz, Vermittlungsbereitschaft und der Einhaltung tierschutzrechtlicher Standards auf. Die Homepage listet lediglich fünf Hunde (Jack, Lasse, Rolf, Bommel, Aaron). Vor Ort zeigt sich: Jack gilt plötzlich als unvermittelbar, Rolf sei verstorben, Bommel ist nicht auffindbar, Lasse wird online als freundlich, vor Ort jedoch als verhaltensauffällig beschrieben. Aaron wird laut Aussage nicht aus dem Tierheim, sondern aus einer Pension vorgeführt. Das lässt Zweifel aufkommen, ob ernsthafte Vermittlungsabsichten bestehen oder gezielt Interessenten getäuscht werden. Auch bei weiteren Hunden zeigt sich: Viele stehen trotz Vermittlungsschildern nicht real zur Adoption. Der sichtbare Bestand besteht überwiegend aus alten oder kranken Tieren, während vermittelbare Hunde offenbar im nicht-öffentlichen Bereich untergebracht sind. Dies führt zu zentralen Fragen: Wie viele Hunde (exkl. Pensionshunde) sind derzeit im Tierheim? Wie viele davon im nicht sichtbaren Bereich? Bitte jeweils mit Angabe von Rasse, Alter, Aufenthaltsdauer, Aufnahmegrund. Wer entscheidet über die Nicht-Zugänglichkeit einzelner Hunde? Erfolgt diese Maßnahme aus Kapazitätsgründen – und wäre das dann nicht ein Hinweis auf Überbelegung? Welche belegbaren Vermittlungsversuche wurden unternommen – insbesondere für Tiere im nicht öffentlichen Bereich? Eine umfassende Online-Präsenz fehlt völlig. Ein Social-Media-Auftritt existiert nicht, der Tierbestand ist nicht öffentlich einsehbar. So bleiben viele Tiere faktisch unsichtbar. Interessenten erhalten vor Ort überwiegend Absagen – etwa wegen Krankheit, Alter oder angeblicher Nicht-Vermittlung. Das widerspricht dem gesetzlich definierten Zweck eines Tierheims. Zudem stellt sich die Frage, ob ein fachlich tragfähiges Konzept zur Resozialisierung verhaltensauffälliger Hunde besteht. Wer übernimmt die Arbeit, mit welcher Qualifikation? Warum verbleiben solche Tiere teils über Jahre im Heim, anstatt sie an spezialisierte Einrichtungen zu übergeben? Auch die Haltungsform wirft Fragen auf: Bis auf eine Ausnahme werden alle Hunde einzeln gehalten. Das widerspricht tierschutzfachlichen Standards, etwa denen der TVT oder des Tierheim-Erlasses Brandenburg (19.02.2024), der Gruppenhaltung sozialverträglicher Hunde als Regelfall verlangt. Ist das Veterinäramt über diesen Umstand informiert – und falls ja: Warum erfolgt keine behördliche Anordnung zur Gruppenbildung? Gleichzeitig entsteht bei wiederholten Besuchen der Eindruck, dass zu wenige Gassigänger im Einsatz sind. Werden alle Hunde täglich bewegt? Existiert eine nachvollziehbare Dokumentation (Name, Datum, Uhrzeit, Unterschrift)? Zur Personalsituation: Wie viele fest angestellte Kräfte arbeiten im Tierheim (mit Angabe von Wochenstunden / Vollzeit / Teilzeit)? Entspricht das dem Maßstab von 1 VK-Kraft pro 10 Hunde gemäß Erlass vom 19.02.2024? Wird die Arbeitszeit der Hunde-Pfleger ausschließlich den Hunden zugeordnet – oder auch für andere Tierarten angerechnet? Außerdem auffällig: Ein stark übergewichtiger Labrador ist bereits seit Jahren sichtbar, u. a. in der Aufzeichnung der 21. Kreistagssitzung (YouTube). Übergewicht ist eine ernsthafte Erkrankung mit Folgeschäden. Warum wurde nie durch das Veterinäramt eingegriffen? Gibt es weitere Fälle dieser Art? Auch andere Tiere – etwa zahme Katzen oder Vögel in Volieren – scheinen grundsätzlich nicht vermittelt zu werden. Warum? Sehr geehrte Frau Dr. Zinke, nach § 11 TierSchG ist die Erlaubnis zum Betreiben eines Tierheims an eine ordnungsgemäße Betreuung und Vermittlung gebunden. § 2 verlangt eine Haltung, die dem Wohl der Tiere entspricht – einschließlich sozialer Kontakte. § 16/16a verpflichtet die Behörden, bei Missständen einzuschreiten, nötigenfalls mit Bestandsbeschränkungen oder Entzug der Erlaubnis. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die aufgeworfenen Punkte zu prüfen und das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in die weitere Bearbeitung einzubinden. Sollte das Ministerium bereits zuständig sein (z. B. wegen struktureller Versäumnisse auf Landkreisebene), ersuche ich um Weiterleitung dieser Eingabe sowie Bestätigung des Vorgangs. Eine ernsthafte, transparente und tierschutzrechtlich konsequente Prüfung erscheint angesichts der Vielzahl dokumentierter Missstände zwingend geboten.
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Vogel ? Brandenburg ? Katze ? Zink ? Tierart ? Tierbestand ? Klimaschutz ? Behördliche Kontrolle ? Krankheit ? Landwirtschaft ? Umwelt ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-09-04
Modified: 2025-10-21
Time ranges: 2025-09-04 - 2025-10-21
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