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Flotte Berlin e.V.: Keine Gewährleistung der zivilrechtlichen Leihvertragssicherheit und des Datenschutzes bei der Ausleihe von Lastenfahrrrädern?

Description: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, DSGVO (Abteilung I/Referat I) Sehr geehrte Frau Senatorin Bode, bitte senden Sie mir Folgendes, erteilen Sie mir Auskunft bzw. gewähren Sie mir Akteneinsicht. Ihre Senatsverwaltung fördert mich öffentlichen Mitteln den Verein Flotte e.V. des ADFC Berlin für die Bereitstellung von kostenfreien Lastenfahrrädern, die an verschiedenen Standorten in Berlin für BürgerInnen bereitstehen. Interessierte für eine Ausleihe müssen sich zuvor bei der Flotte Berlin anmelden und ein Konto anlegen. Über den Buchungskalender können sie dann ein Lastenrad verbindlich buchen. Grundlage hierfür bildet dann ein Leihvertrag. Die Ausgabe- und Rückgabe-Standorte stellen dann die Lastenräder für die Abholung und Rückgabe zur Verfügung und kontrollieren die ordnungsgemäße Rückgabe. Fragen: 1. Seit wann erhält die Flotte Berlin e.V. welche Förderungen mit welchen Qualitätsanforderungen und wie hoch sind die jährlichen Zuwendungen durch Ihre Senatsverwaltung? 2. Erhält die Flotte Berlin e.V. auch noch von weiteren Stellen öffentliche Zuwendungen und wenn ja, von wem? 3. Hat die Senatsverwaltung, im Rahmen der Förderung durch das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, eine Dienst-, Fach-, Rechtsaufsicht oder eine andere Art von Aufsicht über die Flotte Berlin e.V. als Zuwendungsempfänger? 4. Nimmt die Senatsverwaltung Beschwerden von AusleiherInnen entgegen und wenn ja, wie ist das interne verwaltungsrechtliche Procedere? 5. Hat die Senatsverwaltung im Zuge der Bewilligung der Förderung für die Flotte Berlin e.V. juristisch geprüft: - ob zwischen der Flotte Berlin e.V. und den AusleiherInnen ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis i.S. § 598 BGB zustande kommt? - welchen Rechtsstatus die Ausgabe-/Rückgabe-Standorte für die Lastenräder in diesem Leihvertragsverhältnis mit der Flotte Berlin e.V. haben? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Types:
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    Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Buche ? Berlin ? Informationsfreiheitsgesetz ? Gewährleistung ? Verbraucherinformation ? Bode ? Lastenrad ? Gütekriterien ? Klimaschutz ? Umwelt ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-10-22

Modified: 2025-10-29

Time ranges: 2025-10-22 - 2025-10-29

Status

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