Description: Oberfranken wird Großteils durch zwei Fernleitungsnetze versorgt: a) Die Mauthaus-/Ködeltalsperre, über zwei Bäche (Tschirner- und Nordhalbener Ködel) mit Oberflächenwasser. b) Die Juragruppetiefbrunnen mit zahlreichen Hochbehältern. Wie ist Vorsorge getroffen, wenn durch einen hybriden Anschlag mit Kontamination der Talsperre oder der Hochbehälter mit gesundheitsgefährdeten Stoffen die Fernleitungsnetze ausfallen? Die Juragruppe hat z. B. trotz des Landtagsbeschlusses von 1980 alle noch funktionsfähigen Anlagen der angeschlossenen Orte aufgelassen! Ausgenommen Trockau (dem Heimatort des Juragruppenwerkleiters) mit Quellen aus dem Lindenhardter Forst. Die Schüttung dieser Quellen wäre sicher NICHT ausreichend für den Bedarf im Versorgungsnetz der Juragruppe! Wäre es nicht im Interesse des präventiven Bevölkerungsschutzes, die Reaktivierung ortsnaher* Versorgungsanlagen zu fördern? * Die Priorität ortsnaher Versorgung findet sich schon seit Jahrzehnten im § 50 2. WHG: (2) Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Oberfranken ? Bach ? Talsperre ? Oberflächenwasser ? Öffentliche Wasserversorgung ? Bevölkerungsschutz ? Forst ? Wasserversorgung ? Gemeinwohlorientierung ? Umwelt ? Wasserbedarf ? Wasserressourcen ? Trinkwasserschutz ?
License: cc-zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-11-27
Modified: 2025-11-27
Time ranges: 2025-11-27 - 2025-11-27
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