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Tempo 30

Description: Die Straßenverkehrsbehörde in Bielefeld teilt mir mit, dass bei der Anordnung von Tempo 30 an Schulen "eine Prüfung notwendig , welche den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 1 StVO erbringt." Ist das richtig? Ich dachte , dass eine Anordnung in der Regel erfolgen muss unabhängig von der konkreten Gefahr.

Types:
Text(
    Unspecified,
)

Tags: Bielefeld ? Tempo 30 ? Straßenverkehrsordnung ? Schule ? Umwelt ? Naturschutz ?

License: Creative Commons Zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-11-30

Modified: 2026-06-13

Last harvest: 20.06.2026 23:53

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