Description: Die Straßenverkehrsbehörde in Bielefeld teilt mir mit, dass bei der Anordnung von Tempo 30 an Schulen "eine Prüfung notwendig , welche den Nachweis einer konkreten Gefahrenlage im Sinne des § 45 Abs. 1 S. 1 StVO erbringt." Ist das richtig? Ich dachte , dass eine Anordnung in der Regel erfolgen muss unabhängig von der konkreten Gefahr.
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Tags: Bielefeld ? Tempo 30 ? Straßenverkehrsordnung ? Schule ? Umwelt ? Naturschutz ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2025-11-30
Modified: 2026-06-13
Last harvest: 20.06.2026 23:53
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