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Aufhebung der Schonzeit für Waschbären und Nutrias in Berlin

Description: Bitte beantworte Sie mir folgende Frage: Die am 22.8.25 verkündete Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über jagdbare Tierarten und Jagdzeiten verlangt die ausnahmslose Einhaltung der Grundsätze des Elterntierschutzes. sowohl bei der Bejagung der Waschbären als auch von Nutria in der Zeit, die bisher als Schonzeit galt. Wie wollen Sie gewährleisten, dass keine tragenden oder säugenden/führenden Muttertiere erlegt werden? Denn das würde zu einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Jagdgesetz und die allgemeine Jagdethik führen. Das Geschlecht kann bei beiden Tierarten, bei denen es keinen (Waschbär) bzw. nur einen minimalen, unzuverlässigen Geschlechtsdimorphismus (Nutria) gibt, und das Geschlecht bzw. der Zustand tragend oder nicht tragend , führend, laktierend oder nicht führend, laktierend NUR UND EINZIG bei unter Narkose auf den Rücken gedrehten Tieren eindeutig bestimmt werden, da sowohl Hoden als auch Penis unter der Haut versteckt liegen. Das in der VO erwähnte "hohe Qualifikationsmaß der Jägerschaft" kann eine Narkose nicht ersetzen. Wie also soll die ausnahmslose Einhaltung des Elterntierschutzes - die Bedingung der Bejagung nach dieser VO - gewährleistet werden?

Types:
Text(
    Unspecified,
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Waschbär ? Sumpfbiber ? Berlin ? Tierschutzgesetz ? Wild ? Jagdrecht ? Tierart ? Haut ? Klimaschutz ? Jagd ? Umwelt ?

License: cc-zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-12-01

Modified: 2025-12-09

Time ranges: 2025-12-01 - 2025-12-20

Status

Quality score

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