Description: Die Asiatische Hornisse wurde nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 als invasive Art in die "Unionsliste" aufgenommen. Laut Punkt 3 "Asiatische Hornisse – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014" "gibt es bisher keine ausreichenden Belege für eine Beeinträchtigung der Biodiversität in Europa." Laut Punkt 4 in o.g. Dokument sollen genau diese negativen Auswirkungen (für die es laut Punkt 3 keine ausreichenden Belege gibt) minimiert werden. Widerspricht sich das nicht? Widersprechen die Aussagen unter Punkt 3 nicht grundsätzlich der Einstufung der EU? Es sind offenbar lediglich wirtschaftliche Schäden (Imkerei, Obst- und Weinbau) zu erwarten; dies sind aber keine Kriterien für die Einstufung als invasiv. Zitat von: "https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/invasive-arten" "Lassen diese Arten unerwünschte Auswirkungen auf die Umwelt (andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope) oder die Gesundheit des Menschen erkennen, werden sie zudem als „invasiv“ bezeichnet. Invasive Arten tragen durch verschiedene Mechanismen zur Gefährdung der Biologischen Vielfalt bei. Sie können in direkte Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen mit einheimischen Arten treten, diese verdrängen oder agieren als Fressfeinde. Darüber hinaus fungieren manche invasive Arten auch als Überträger von Krankheiten." Unter Punkt 3 ist weiter zu lesen: "es besteht weiterer Forschungsbedarf". Welche Forschung in diese Richtung wird im Moment betrieben bzw gibt es (vom BfN oder der zuständigen Behörde) Anstrengungen, diesen Forschungsbedarf zu decken?
Text(
Unspecified,
)
Tags: Imkerei ? Asiatische Hornisse ? Biotop ? Umweltauswirkung ? Weinbau ? Invasive Arten ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Europa ? Umwelt ? Biodiversität ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-03-20
Modified: 2026-04-08
Last harvest: 30.04.2026 23:31
Accessed 2 times.