Description: Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, gemäß den Informationen auf regierung-mv.de hat die Landesregierung eine Sammelunfallversicherung für freiwillige Helfer, die sich unabhängig von einer Kommune oder privaten Organisation einbringen, abgeschlossen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ehrenamt/Versicherungsschutz-für-bürgerschaftlich-Engagierte/ Eine ähnliche Versicherung gibt es auch in Nordrhein-Westfalen, wenn keine eigene Unfallversicherung greift. Da es während der Rettungsaktion für den Buckelwal am 20.04.2026 zu einer gesundheitlichen Schädigung einer der freiwilligen Helferinnen kam, erbitte ich hiermit um folgende Auskunft: - Einschätzungen, Prüfungen Ihres Hauses, inwiefern das Geschehen um die betroffene Helferin von dem Versicherungsschutz abgedeckt sein könnte - eine Kopie des durch das Land abgeschlossenen Sammelunfallversicherungs-Vertrages in der gültigen Fassung Persönliche Daten, soweit enthalten, bitte ich zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Tags: Buckelwal ? Nordrhein-Westfalen ? Kommune ? Verbraucherinformation ? Umwelt ? Umweltinformation ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-04-29
Modified: 2026-04-30
Last harvest: 03.05.2026 23:33
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