Description: Umweltinformationen zur Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD): Etwaige Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gemäß § 10 der 12. BImSchV für die Etzel-Wardenburg-Drohne Pipeline - Strecke Wardenburg-Drohne (WAD), soweit diese bei Ihrer Behörde vorliegen. Die begehrten Unterlagen stellen Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG dar. Das Konzept zur Verhinderung von Störfällen sowie die zugehörigen Unterlagen betreffen Maßnahmen und Tätigkeiten, die sich auf Umweltbestandteile wie Luft, Wasser, Boden, Fläche sowie die menschliche Gesundheit und Sicherheit auswirken oder auswirken können (§ 2 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 6 UIG). Sollte erwägt werden, den Antrag ganz oder teilweise mit dem Hinweis auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG abzulehnen, weise ich auf Folgendes hin: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 UIG überwiegt das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe, wenn die begehrten Informationen Emissionen in die Umwelt betreffen. Konzepte zur Verhinderung von Störfällen, die mögliche Freisetzungen brennbarer und explosiver Stoffe betreffen, fallen in diesen Anwendungsbereich. Zudem sind die begehrten Unterlagen überwiegend struktureller Natur (Organisationsverantwortung, Sicherheitsmanagementsystem, Verfahrensabläufe) und enthalten keine technischen Details, die für Dritte zur Herbeiführung eines Schadens nutzbar wären. Soweit die Behörde einzelne Passagen als schutzwürdig einstuft, bitte ich um eine gesonderte Prüfung nach § 7 Abs. 2 UIG (teilweise Offenlegung).
Text(
Unspecified,
)
Tags: Störfall-Verordnung ? Rohrfernleitung ? Gesundheit ? Sicherheitsmaßnahme ? Störfall ? Umwelt ? Umweltinformation ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-05-28
Modified: 2026-05-28
Last harvest: 17.06.2026 00:00
Accessed 1 times.