Description: Sehr geehrte Damen und Herren, unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) in Verbindung mit dem Bundesumweltinformationsgesetz (UIG) sowie hilfsweise nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) beantrage ich den Zugang zu den behördlichen Unterlagen bezüglich des Wolfsabschusses im Landkreis Wittenberg im April 2026. Da der Wolf nach Anhang IV der FFH-Richtlinie der Europäischen Union sowie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dem strengsten Artenschutz unterliegt, ist eine Entnahme an extrem hohe rechtliche Hürden geknüpft. Eine Missachtung dieser Hürden berührt potenziell unionsrechtliche Vertragspflichten und stellt den Tatbestand einer Straftat dar. Vor diesem Hintergrund beantrage ich die Bereitstellung folgender amtlicher Dokumente und Informationen: 1. Der vollständige Text der Ausnahmegenehmigung (Entnahmeanordnung) zur Tötung des Wolfes im Landkreis Wittenberg inklusive der behördlichen Begründung. 2. Die behördliche Dokumentation zur Einhaltung des Elterntierschutzes (§ 22 Abs. 4 BJagdG i.V.m. artenschutzrechtlichen Vorgaben). Ich bitte um Herausgabe der Nachweise, wie im Vorfeld des Abschusses im April (Beginn der Welpenaufzucht/Elternzeit) rechtssicher ausgeschlossen wurde, dass ein für die Aufzucht notwendiges Elterntier getötet wird. 3. Die fachlichen Prüfprotokolle und Gutachten des Wolfskompetenzzentrums Iden (WZI) bezüglich der betroffenen Nutztierbestände im Vorfeld der Genehmigung. Hierbei interessiert insbesondere der Nachweis, ob und inwiefern die gesetzlich vorgeschriebenen, zumutbaren Alternativen – wie die Errichtung und Optimierung von Zäunen und aktiven Herdenschutzmaßnahmen – nachweislich ausgeschöpft waren. 4. Die behördlichen Vorgaben und Identifikationskriterien, die den beauftragten Jägern zur zweifelsfreien Identifikation des freigegebenen Einzeltieres vor dem Schuss auferlegt wurden, um Fehlabschüsse zu verhindern. Zum Schutz personenbezogener Daten bin ich mit einer Schwärzung von Namen (z. B. von Jägern oder Sachbearbeitern) einverstanden, sofern dies die Herausgabe der sachlichen und rechtlichen Inhalte nicht behindert. Kostenregelung: Falls diese Anfrage Kosten verursacht, erteile ich hiermit eine Kostenzusage bis zu einer maximalen Höhe von 10,00 Euro. Sollten die voraussichtlichen Gebühren diesen Betrag übersteigen, bitte ich vorab um eine detaillierte Kostenaufstellung. Eine Gebührenerhebung für einfache elektronische Auskünfte lehne ich ab.
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Tags: Wittenberg ? Sachsen-Anhalt ? Bundesnaturschutzgesetz ? Bundesjagdgesetz ? Wolf ? Umweltinformationsgesetz ? EU-Recht ? Kostenrechnung ? FFH-Richtlinie ? Gebühr ? Artenschutz ? Europäische Union ? Gutachten ? Umwelt ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-06-14
Modified: 2026-06-14
Last harvest: 15.06.2026 23:23
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