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Wer hat von wem profitiert – die Allgemeinheit, die von der Anpassung an den Klimawandel profitieren soll, oder ein kleiner Kreis von Personen, die über die Förderlogik mehrfach begünstigt wurden?

Description: Eine KI-gestützte Recherche lieferte Hinweise auf Quellen und Dokumente, aus denen hervorgeht, dass mehrere Mandatsträger des Bundes- bzw. eines Kreistags aus Sachsen-Anhalt in einer Verwaltungsarchitektur mit fragmentierten Zuständigkeiten ihren „informationellen Heimvorteil” nutzen, um eine Häufung von Fördermitteln für den eigenen Betrieb zu bewirken. Die Personalunion von privaten Landwirten, einem wirtschaftlichen Verein, einer Abteilungsleitung im öffentlichen Dienst und einem politischen Mandat, die in den Quellen und Dokumenten der KI-Recherche erkennbar ist, sowie der damit verbundene klassische Interessenkonflikt werden anhand der folgenden Beispiele strukturell sichtbar: Beispiel 1: Titel: „Auswertung vorliegender Studien und Gutachten für ein sektorübergreifendes regionales Wassermanagement im Westfläming.“ Zeitraum: 2017 Aktenzeichen: TG 74 MULE - Festlegungen für WRRL-Projekte der LLG Auftraggeber: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt, Abteilung 2 Auftragnehmer: Dr. Michael Steininger Finanzierung: 100 % Land Sachsen-Anhalt Höhe öffentliche Mittel: 23.660,00 EUR netto Beispiel 2: Titel: Projekt "Wasser für den Westfläming ein Regionales Management zur Erhöhung des Wasserdargebots im Westfläming" mit Teilaufgabe „Sichtung, Auswertung und Aufbereitung von Altunterlagen“ Zeitraum: 01.01.2019 bis 31.12.2020 Aktenzeichen: 03DAS152C Antragsteller: Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Auftraggeber: Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Auftragnehmer: Mitteldeutsches Institut für angewandte Standortkunde und Bodenschutz (Inhaber: Dr. Michael Steininger) Finanzierung: 100 % Bund (Einzelplan 16, Kapitel 1602, Titel 68505) Höhe öffentlicher Mittel: 32.200 EUR (brutto) Das Beispiel-Projekt 2 war laut Auskunft des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt die Entscheidungsgrundlage für das Projekt „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung“. In diesem Projekt sind seit dem 01.01.2026 Herr Dr. Michael Steininger als Projektmitarbeiter und ebenfalls der Landwirtschaftsverein Westfläming e. V. mit seinen Flächeneigentümern beteiligt (Beispiel 3). Beispiel 3: Titel: Projekt " Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung " Zeitraum: 01.01.2026 – 31.03.2029 Projekt-Mitarbeiter: u.a. Dr. Michael Steininger Partner: u.a. Landwirtschaftsverein Westfläming e.V. Finanzierung: EU-Mittel, kofinanziert mit Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt Höhe öffentlicher Mittel: 610.981,48 EUR Auf der Internetseite des Beispiels 3 wird das Projekt wie folgt begründet: „Kenntnisse zu den Auswirkungen von Wiedervernässungen landwirtschaftlich genutzter, meist entwässerter Moore unter den Standortbedingungen Sachsen-Anhalts liegen nicht vor.“ Dies steht jedoch im Widerspruch zu den bis heute nicht veröffentlichten Auswertungen der Altunterlagen durch die LLG bzw. durch den Landwirtschaftsverein Westfläming e. V. (Beispiele 1 und 2) sowie der anderslautenden Veröffentlichung des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt vom 20.04.2023 (Staatssekretär Dr. Steffen Eichner): „Die Renaturierung von Mooren ist in Sachsen-Anhalt aber kein Neuland: Seit 1992 wird sie im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Drömling vorangetrieben.“ Vor diesem Hintergrund ist die Aufwendung von 610 981,48 Euro öffentlicher Mittel nicht nur formal, sondern auch inhaltlich zu hinterfragen. Auf der Internetseite des Beispiels 3 finden sich unter den Angaben zur Person des Projektmitarbeiters Dr. Michael Steininger keine Hinweise zu seinem Unternehmen, dem Mitteldeutschen Institut für angewandte Standortkunde und Bodenschutz, oder zu dessen vorangegangenen Projekten (vergleiche: https://geo.uni-halle.de/person/steininger-michael/). Die Mitwirkung des Landwirtschaftsvereins Westfläming e. V. als Partner des Projekts „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung” eröffnet den Flächeneigentümern direkten Zugriff auf Entscheidungen innerhalb des Projekts. Dieser Einfluss der Flächeneigentümer wird über die Projektpartnerschaft mit dem Unterhaltungsverband Nuthe/Rossel verstärkt. Gemäß § 55 Abs. 2 WG LSA sind die Unterhaltungsverbände dazu verpflichtet, Eigentümer und Nutzer der zu ihrem Verbandsgebiet gehörenden Grundstücke in die Verbandsversammlung oder den Verbandsausschuss zu berufen. Frage: Ich bitte um einen Hinweis auf die Fundstelle des Projektantrags zum Projekt „Wiedervernässung eines Niedermoors in der Nedlitzer Niederung” und der Entscheidungsgrundlage (Vermerk) zugunsten des Projektgebiets „Nedlitzer Niederung“ sowie des entsprechenden Bewilligungsbescheids.

Types:
Text(
    Unspecified,
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Tags: Sachsen-Anhalt ? Gartenbau ? Moor ? Moorrenaturierung ? Niedermoor ? Umweltschutzkosten ? Bodenschutz ? Studie ? Wasserdargebot ? Klimaschutz ? Klimaanpassung ? Naturschutzgroßprojekt ? Finanzierung ? Gutachten ? Interessenkonflikt ? Landwirtschaft ? Standortbedingung ? Umwelt ? Wasseraufbereitung ?

License: Creative Commons Zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-07-23

Modified: 2026-09-24

Last harvest: 12.10.2026 01:38

Status

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