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Nicht in Betrieb befindliche Ampelanlagen – Schönholzer Weg / Marthastraße, Pankow

Description: Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, an der Kreuzung Schönholzer Weg / Marthastraße in Berlin-Wilhelmsruh wurden vor etwa einem Monat Ampelanlagen aufgestellt. Nach meiner Beobachtung sind diese bislang nicht in Betrieb genommen worden. In der öffentlich zugänglichen Berliner Baustellen- bzw. Verkehrslagekarte konnte ich zudem keine entsprechende Baumaßnahme oder sonstige Information zu den Anlagen finden. Ich möchte daher gerne erfahren, - aus welchem Grund die Ampelanlagen an dieser Stelle errichtet wurden, - ob es sich um eine dauerhafte oder lediglich temporäre Anlage handelt, - wann die Inbetriebnahme vorgesehen ist und - weshalb die Anlagen bereits seit mehreren Wochen aufgestellt sind, obwohl sie bislang nicht genutzt werden. - wie viel das Aufstellen der Anlage selbst gekostet und - wie viel das mehrwöchige, nicht aktivierte Herumstehen der Anlage bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme entweder an Miete, oder weiteren Kosten, kosten wird. Falls Ihre Stelle hierfür nicht zuständig ist, würde ich mich über eine Weiterleitung an die zuständige Stelle oder einen entsprechenden Hinweis freuen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Types:
Text(
    Unspecified,
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Tags: Berlin ? Informationsfreiheitsgesetz ? Verbraucherinformation ? Umwelt ?

License: Creative Commons Zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-10

Modified: 2026-08-10

Last harvest: 10.08.2026 23:10

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