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Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bei Fahrzeugen nach VO (EU) 167/2013

Description: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zugang zu den bei Ihrem Haus vorhandenen amtlichen Informationen zur Auslegung und Anwendung der Vorschriften über verkleinerte zweizeilige Kennzeichen bei Fahrzeugen, die nach der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 typgenehmigt sind, insbesondere bei Fahrzeugen der Klasse T3b Gegenstand des Informationsbegehrens sind insbesondere § 12 Abs. 2 und Abs. 6 Nr. 1 FZV, Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Buchst. d und Nr. 4 FZV sowie § 76 Abs. 1 FZV. Ich bitte um Zugang zu sämtlichen am 1. September 2023 geltenden oder seit diesem Zeitpunkt erlassenen, geänderten, ersetzten oder aufgehobenen Erlassen, Runderlassen, Rundschreiben, Weisungen, Auslegungs- und Anwendungshinweisen, Arbeitshilfen, FAQ, Schulungsunterlagen, fachlichen Stellungnahmen, Besprechungs- und Abstimmungsvermerken sowie sonstigen Unterlagen, aus denen sich eine fachliche Vorgabe, Auslegung oder abgestimmte Verwaltungspraxis zu diesem Regelungskomplex ergibt. Wann wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt und wann nicht? Wenn eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird, auf welcher rechtlichen Basis? Es wird nicht um die Erstellung einer neuen rechtlichen Stellungnahme oder die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen gebeten, sondern um Zugang zu den hierzu bereits vorhandenen amtlichen Informationen. Sollten keine entsprechenden förmlichen Erlasse oder Weisungen vorhanden sein, bitte ich um Zugang zu sonstigen vorhandenen Unterlagen, aus denen sich eine ministerielle, fachaufsichtliche oder anderweitig abgestimmte Verwaltungspraxis ergibt. Soweit einzelne Bestandteile der begehrten Informationen Ausschlussgründen nach dem IFG NRW unterliegen sollten, bitte ich um Zugang zu den übrigen Teilen unter Schwärzung lediglich der geschützten Bestandteile. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Types:
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Tags: Nordrhein-Westfalen ? Umweltinformationsgesetz ? Informationsfreiheitsgesetz ? Verbraucherinformation ? Wasserpreis ? Zugang zu Umweltinformationen ? Umwelt ? Umweltinformation ? Naturschutz ?

License: Creative Commons Zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-24

Modified: 2026-08-31

Last harvest: 13.09.2026 23:43

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