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Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) – Status der Lichtsignalanlage Haltestelle Nixenstraße

Description: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) Zugang zu folgenden Informationen bezüglich der Verkehrssituation und Straßeninfrastruktur im Bereich An der Wuhlheide / Nixenstraße (12459 Berlin): Im Geoportal Berlin ist im Datensatz/Layer der Lichtsignalanlagen (LSA) an besagtem Standort eine Ampel eingetragen, die vor Ort aktuell nicht existiert (LSA-ID 550). Existiert für diesen Standort bereits eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) oder eine konkrete Bau- und Ausführungsplanung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage? Falls ja: Welcher Zeitplan ist für die bauliche Umsetzung und die finale Inbetriebnahme dieser Anlage vorgesehen? Steht die im Geoportal verzeichnete Anlage im Zusammenhang mit der Reduzierung der Zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 sowie des dortigen tödlichen Verkehrsunfalls am 26. Juni 2025? Sollte die Zuständigkeit für einzelne Teilfragen nicht bei Ihrer Behörde liegen, bitte ich darum, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten und mich darüber zu informieren. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Types:
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Tags: Berlin ? Informationsfreiheitsgesetz ? Lichtsignalanlage ? Tempo 30 ? Tempolimit ? Verbraucherinformation ? Klimaschutz ? Verkehrsunfall ? Umwelt ?

License: Creative Commons Zero

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-09-05

Modified: 2026-09-09

Last harvest: 10.09.2026 00:32

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