Description: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Zugang zu den in Ihrem Geschäftsbereich vorhandenen Informationen und Unterlagen zum Thema Mikroplastik und dessen gesundheitliche Risiken für den Menschen. Ich bitte insbesondere um die Mitteilung, ob Ihre Behörde oder Ihr Ministerium für die ressortübergreifende Koordinierung des Themas Mikroplastik im Hinblick auf gesundheitliche Risiken zuständig ist. Sofern keine Federführung besteht, bitte ich um Übersendung vorhandener Unterlagen, aus denen die Zuständigkeitsverteilung oder ressortübergreifende Koordinierung hervorgeht. Zudem bitte ich um bereits vorhandene Risikobewertungen, wissenschaftliche Stellungnahmen, Gutachten, interne Vermerke, Lageeinschätzungen, Strategiepapiere oder sonstige Dokumente, die sich mit den gesundheitlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf den Menschen befassen. Ich beschränke meinen Antrag ausdrücklich auf bereits vorhandene Dokumente und Informationen. Die Erstellung neuer Auswertungen oder Zusammenstellungen wird nicht beantragt. Sofern die angefragten Dokumente bereits veröffentlicht wurden, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Fundstellen oder Links. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Bis zu meiner Rückmeldung bitte ich, keine kostenpflichtigen Bearbeitungsschritte vorzunehmen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Tags: Gesundheitsgefährdung ? Umweltinformationsgesetz ? Gesundheitliche Auswirkungen ? Informationsfreiheitsgesetz ? Reaktorsicherheit ? Gebühr ? Mikroplastik ? Verbraucherinformation ? Klimaschutz ? Zugang zu Umweltinformationen ? Gutachten ? Naturschutz ? Risikobewertung ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-09-08
Modified: 2026-09-08
Last harvest: 14.09.2026 00:38
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