Description: Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) bzw. den entsprechenden informationsfreiheitsrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen um Auskunft zu folgender Angelegenheit: Sachverhalt: Im Rahmen einer Anfrage an die Stadt Bramsche bezüglich der verkehrs- und immissionsbedingten Belastungen an der Alfhausener Straße im Ortsteil Hesepe vertritt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass mangels eines formalen Lärmaktionsplans für Gemeindestraßen und mangels eigener Verkehrszählungen keine umweltrelevanten Daten vorlägen und eine Verpflichtung nach dem NUIG nicht gegeben sei. Fragen an das Ministerium: Welcher Bearbeitungsstand liegt zu meiner Eingabe vom [Datum der ursprünglichen E-Mail einfügen] bezüglich der Anwendung des NUIG durch die Stadt Bramsche vor? Wie bewertet das Umweltministerium als oberste Fachbehörde die Rechtspraxis, dass Kommunen Anträge auf Zugang zu verkehrs- und immissionsbezogenen Umweltdaten mit dem Verweis abweisen, dass für die betreffende Straße kein Lärmaktionsplan existiert und keine eigenen Messungen durchgeführt wurden? Entbindet das Fehlen eines formalen Lärmaktionsplans eine Kommune von der Pflicht, im Rahmen des NUIG vorhandene Erkenntnisse zugänglich zu machen bzw. bei konkreten Bürgerbeschwerden im Ermessenswege Umweltdaten zu erheben? Ich bitte um Zusendung der entsprechenden Auskünfte und Stellungsnahmen, bevorzugt in elektronischer Form über diese Plattform. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
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Tags: Niedersachsen ? Umweltinformationsgesetz ? Gebühr ? Lärmaktionsplan ? Kommune ? Kommunalverwaltung ? Verbraucherinformation ? Umweltdaten ? Umwelt ? Umweltinformation ? Verkehr ? Stadt ? Verkehrserhebung ?
License: Creative Commons Zero
Language: Deutsch
Issued: 2026-10-05
Modified: 2026-10-05
Last harvest: 08.10.2026 23:30
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