Description: Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 4 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen Die Antworten zum ersten Teil der Fragen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste WD 8 - 3000 - 077/18, der als Anlage 1 beigefügt wird. Zum Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015 Die deutsche Fassung des Pariser Klimaschutzübereinkommens in der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages ist unter folgendem Link abrufbar: http://dip21.bundes- tag.de/dip21/btd/18/096/1809650.pdf. Zu den von der EU und Deutschland eingegangenen Minderungsverpflichtungen Europa hat im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens eine Minderung seiner Treib- hausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 von 40% zugesagt. (Siehe dazu S. 7 Anlage 1). Die komplette Textfassung der eingereichten NDC-Meldung (Nationally Determined Contribution = Minderungszusage, Klimaschutzbeitrag) der EU einschließlich ihrer 28 Mitgliedstaaten ist abruf- bar unter: http://www4.unfccc.int/ndcregistry/PublishedDocuments/Germany%20First/LV-03- 06-EU%20INDC.pdf abrufbar. (Siehe dazu auch die Anmerkung in Fußnote 9 der Anlage 1.) Das 2030-Zwischenziel der EU aus dem ,,Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030" entspricht numerisch der europäischen Minderungszusage für das Pariser Übereinkommen. (S. dazu S. 11 der Anlage 1). Die Erreichung dieses Zieles soll zu 43% über die vom Europäischen Emissionshandelssystem (ETS) erfassten Sektoren und 30% über die nicht darunter fallenden Be- reiche erreicht werden. Für Deutschland gelten dabei nationale zu erreichende Klimaziele für die Sektoren, die nicht unter den ETS fallen. Für 2030 ist dabei eine Minderung um 38% gegenüber 2005 zu erreichen. (Siehe dazu auch Seite 8 der Anlage 1.) Zu Klimazielen weiterer Staaten Die eingereichten (I)NDCs der Volksrepublik China, der Vereinigten Staaten, Russlands, Japans, Irans, Saudi-Arabiens, Südkoreas, Kanadas, Indonesiens, Brasiliens finden unter nachfolgenden Links abrufbar: WD 8 - 3000 - 078/18 (01.08.2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/China/1/Chi- na's%20INDC%20-%20on%2030%20June%202015.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/United%20States%20of%20America/1/U.S.%20Cover%20Note%20INDC%20and%20Ac- companying%20Information.pdf; http://www4.unfccc.int/submissions/indc/Submission%20Pages/submissions.aspx; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Ja- pan/1/20150717_Japan's%20INDC.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Docu- ments/Iran/1/INDC%20Iran%20Final%20Text.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Saudi%20Arabia/1/KSA- INDCs%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Canada/1/INDC%20- %20Canada%20-%20English.pdf; http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Pub lished%20Documents/Indonesia/1/INDC_RE- PUBLIC%20OF%20INDONESIA.pdf; (Link zur Zeit nicht aktiv) http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Brazil/1/BRA- ZIL%20iNDC%20english%20FINAL.pdf Siehe zur NDC-Meldung Frankreichs und Großbritanniens den Bericht der EU: http://www4.unfccc.int/Submissions/INDC/Published%20Documents/Latvia/1/LV-03-06- EU%20INDC.pdf (=SUBMISSION BY LATVIA AND THE EUROPEAN COMMISSION ON BE- HALF OF THE EUROPEAN UNION AND ITS MEMBER STATES, Riga, 6. March 2015). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den NDCs um eingegangene Selbstverpflichtungen handelt, die auch entsprechend unterschiedlich aufgebaut und daher nur schwer vergleichbar sind. Zum Beispiel sind die gesetzten Bezugsjahre zur Emissionsminderung unterschiedlich und nicht alle Staaten formulieren absolute Minderungsziele. Zusatzinformationen zu den konkreten Inhalten der NDC-Mitteilungen der einzelnen Länder (und daraus bereits abgeleiteter Klimaschutzpolitiken) bieten darüber hinaus folgende Sach- stände der Wissenschaftlichen Dienste zu ausgewählten Ländern: WD 8 - 3000 - 073/16: Maßnahmen Frankreichs und der USA zur Umsetzung des Pariser Klima- übereinkommens (Klimaziele 2020 bis 2030/ bzw. bis 2050) – Anlage 2 WD 8 -3000 - 070/16: Klimapolitische Maßnahmen ausgewählter Länder im Zuge der Umsetzung des Paris Abkommens (Klimapolitik-Ziel 2030). Japan, Südafrika, Marokko, Mexiko, China, In- dien. - Anlage 3 Der Sachstand WD 2 - 3000 - 055/17 verweist daneben auf die rechtlichen Aspekte, die jetzt bei einem Austritt der USA aus dem Klimaschutzabkommen zu beachten sind. - Anlage 4 Zur Statistik der 40 größten Kohlenstoffdioxidemittenten, Gesamtemissionen nach Staaten Eine Übersicht zu den CO2-Gesamtemissionen nach Ländern bietet die Internationale Energie- agentur (IEA), die eine autonome Einheit der OECD darstellt: Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Einzelfragen zum Pariser Klimaschutzübereinkommen https://www.iea.org/statistics/?country=WORLD&year=2015&category=Key%20indicators&indi- cator=TotCO2&mode=map&categoryBrowse=false Das Statistische Bundesamt verweist zudem auf eine Übersicht der CO2-Gesamtemissionen aller Staaten im Zeitverlauf, die vom Joint Research Center (JRC-EDGAR, Europäische Kommission) stammt. Diese ist als Anlage 5 angefügt. Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen großen Kohle- kraftwerke Eine Übersicht der weltweit in Betrieb befindlichen und geplanten Kohlekraftwerke bietet Car- 1 bonBrief : https://www.carbonbrief.org/mapped-worlds-coal-power-plants Zur Statistik aller weltweit in Betrieb, in Bau und in Planung befindlichen Kernreaktoren, Reaktoren nicht Kraftwerksstandorte Eine Tabelle "Nuclear power reactors in operation and under construction in the world (as of 31. December 2016)" findet sich in dem Jahresbericht der Internationalen Atomenergie-Organisation, die mit den Vereinten Nationen über ein Abkommen verbunden sind, auf S. 136: https://www.iaea.org/sites/default/files/publications/reports/2016/gc61-3.pdf Zu Studien zu Kostenschätzungen zur Einhaltung der in Paris eingegangenen Verpflich- tungen Die Bundesregierung hat 2017 im Rahmen ihrer deutschen G20-Präsidentschaft die beiden inter- 2 nationalen Energieagenturen IEA und IRENA beauftragt, mit dem Pariser Klimaziel vereinbare Szenarien zu einer künftigen Transformation des globalen Energiesystems, das weiterhin sicher und bezahlbar sein soll, zu entwickeln und dafür notwendige volkswirtschaftliche Investitions- bedarfe abzuschätzen. Laut IEA wären dafür zwar im Bereich der Energieversorgung bis 2050 mit jährlich ca. 1,6 Billio- nen US$ keine zusätzlichen, aber fundamental umgeleitete Investitionen notwendig. Ein Drittel statt der Hälfte sollte in fossile Brennstoffe, mehr als ein Drittel in Erneuerbare Energien und das letzte knappe Drittel in Atomenergie, CCS und Übertragungs- und Verteilungstechnologien inves- tiert werden. Für die Endverbrauchsbereiche müsste hingegen der Kapitaleinsatz bis 2050 massiv und schnell ansteigen (vor allem im Transport- und Gebäudebereich). Gegenüber den bisher an- gekündigten weltweiten nationalen Klimaschutzbeiträgen (-I-NDCs) würden die zusätzlich benö- tigten Nettoinvestitionen ca. 0,3% des BIP in 2050 entsprechen. Notwendig sei dafür ein ehrgei- ziges Set aus Politikmaßnahmen wie vor allem der Abschaffung aller Subventionen für fossile Brennstoffe bis 2025, der Einführung von CO2-Preisen und ihre Steigerung auf 190 US$ in 2050 1 Empfohlen von der UK Royal Statistical Society. 2 Bei der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien (IRENA) handelt es sich um eine Regierungsorga- nisation mit mehr als 170 Mitgliedstaaten. Fachbereich WD 8 (Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung)
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Fossiler Brennstoff ? Großbritannien ? Paris ? Riga ? Europäischer Emissionshandel ? Brasilien ? China ? Frankreich ? Indonesien ? Iran ? Japan ? Kanada ? Marokko ? Mexiko ? Russland ? USA ? Solarthermisches Kraftwerk ? Fossile Subventionen ? Kernenergie ? Kernreaktor ? Kohlekraftwerk ? OECD ? Reaktorsicherheit ? Vereinte Nationen ? Selbstverpflichtung ? Südafrika ? Energieversorgung ? Erneuerbare Energie ? Gebäude ? Übereinkommen von Paris ? Europa ? Klimapolitik ? Reaktor ? Kostenschätzung ? Studie ? Emissionsminderung ? CO2-Bepreisung ? Klimaziel ? Energiesystem ? Klimaschutz ? Naturschutz ?
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Language: Deutsch
Issued: 2018-08-01
Modified: 2024-03-18
Time ranges: 2018-08-01 - 2024-03-18
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https://fragdenstaat.de/api/v1/document/11274/?format=json (JSON)Dokumentenserver FragDenStaat
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https://www.bundestag.de/resource/blob/568328/945c36cbf829d49eda4f3265a5aee67a/WD-8-078-18-pdf-data.pdf (PDF)Accessed 2 times.