Description: Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Kunststoff- und Verpackungsabfall 1. Gesetzliche Grundlage für die Kunststoff- und Verpackungsabfallwirtschaft Gesetzliche Grundlage ist das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz) , welches am 01. Januar 2019 in 1 Kraft getreten ist und die bis dahin bestehende „Verordnung über die Vermeidung und Verwer- tung von Verpackungsabfällen“ (Verpackungsverordnung) weiter entwickelt. 2. Hauptprinzipien des Verpackungsgesetzes Die Verpackungsverordnung diente der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle und wurde bereits 1991 angesichts eines stetigen Anstiegs der Verpa- ckungsmengen von der Bundesregierung erlassen, um eine Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber für ihr jeweiliges Produkt von der Herstellung bis zur umweltgerechten Entsor- gung im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Zur Umsetzung der Rücknahme- und Verwer- tungsauflagen wurden mit den sogenannten „dualen Systemen“ flächendeckende Sammel- und Entsorgungssysteme eingerichtet, die von Industrie und Handel verantwortet und finanziert wer- den. Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es nun, die Verpackungsverordnung weiterzuentwickeln, um Recycling, aber auch die Vermeidung von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. An- geknüpft wird im Wesentlichen an die heute schon bestehenden Regelungen auf Grundlage der Verpackungsverordnung zu den Rücknahmepflichten. Um dies zu gewährleisten, bestimmt § 2 Absatz 1 VerpackG einen weiten Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes. Von den Regelungen des Gesetzes sind alle in Deutschland in den Ver- kehr gebrachten Verpackungen erfasst, unabhängig vom Ort des Anfalls und vom Material, aus dem sie bestehen. 1 Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen vom 05. Juli 2017 (BGBl I S. 2234), das der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle dient (ABl. L 365 vom 31.12.1994, S. 10), die zuletzt durch die Richtlinie 2015/720/EU (ABl. L 115 vom 6.5.2015, S. 11) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html#BJNR223410017BJNG000100000 WD 8 - 3000 - 022/19 (14.02.2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Kunststoff- und Verpackungsabfall Ein wesentliches Element des Gesetzes stellt die Errichtung der „Stiftung Zentrale Stelle Verpa- ckungsregister“ dar. § 24 VerpackG legt den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen die 2 Pflicht auf, sich in das erwähnte Register einzutragen. Erfolgt dies nicht oder nicht vorschriftsge- mäß, dürfen die Verpackungen so lange nicht in den Verkehr gebracht werden, bis die Registrie- rung nachgeholt wurde. Mit diesem System der Produktverantwortung soll erreicht werden, dass die Kosten für die Sammlung und das Recycling von Verpackungen von denjenigen getragen wer- den, die die Verpackungen in Umlauf bringen. 3 Ebenso sieht das Verpackungsgesetz weitere Maßnahmen vor: Verbraucher müssen bei ihnen als Abfall anfallende restentleerte Verpackungen einer getrennten Sammlung zuführen. Die flächendeckende Abholung der so gesammelten Verpackungsabfälle übernehmen die dualen Systeme. Sie sind auch dafür verantwortlich, die Abfälle zu verwerten. Damit möglichst viele wertvolle Ressourcen im Kreislauf geführt werden und nicht verloren ge- hen, müssen die Systeme anspruchsvolle Recyclingquoten einhalten. Außerdem sind sie ver- pflichtet, finanzielle Anreize für besser recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu setzen. Verpackungen, die nicht über die dualen Systeme gesammelt werden, zum Beispiel Transport- verpackungen oder Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, müssen vom Hersteller und Ver- treiber entsprechend der näheren Maßgaben des Verpackungsgesetzes zurückgenommen werden. Auch das Einwegpfand für Getränkeverpackungen ist im Verpackungsgesetz geregelt. 3. Anreizmaßnahmen, um Verpackungen und Kunststoffabfälle zu reduzieren Neben dem rechtlichen Rahmen durch das neue Verpackungsgesetz hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit einen 5-Punkte-Plan für weniger Plastik und 4 mehr Recycling aufgestellt, um weiter Wegwerfprodukte und Verpackungen zu reduzieren. In diesem sind folgende Schwerpunkte festgelegt: - Überflüssige Produkte und Verpackungen vermeiden – und notfalls verbieten. Das gilt zum Beispiel für Einwegprodukte, aber auch für bewusst eingesetztes Mikroplastik in Kos- metika. - Verpackungen umweltfreundlicher gestalten, Mehrwegverpackungen stärken. - Umweltfreundliches Produktdesign fördern. - Stoffkreisläufe durch kluges und hochwertiges Recycling schließen. 2 Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, im Internet abrufbar unter: https://www.verpackungsregister.org/ 3 Vgl. Pressemitteilung Nr. 173/18 des BMU vom 06.09.2018 „Start des Verpackungsregisters LUCID: Mehr Trans- parenz sorgt für mehr Fairness bei Sammlung und Recycling“ unter https://www.bmu.de/pressemitteilung/start-des-verpackungsregisters-lucid-mehr-transparenz-sorgt-fuer-mehr- fairness-bei-sammlung-und-recy/ 4 Vgl. Website des Bundesumweltministeriums (BMU): „5-Punkte-Plan für weniger Plastik und mehr Recycling“, im Internet abrufbar unter: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/5_punkte_plan_plas- tik_181123_bf.pdf Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Kunststoff- und Verpackungsabfall Parallel hierzu gibt es eine Kampagne mit dem Titel „Nein zur Wegwerfgesellschaft“ , die eben-5 falls initiiert wurde, um gegen übermäßige Verpackungen, Abfall und Wergwerfprodukte vorzu- gehen. Sie steht unter dem Motto „Weniger ist mehr“. 4. Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/852 (30. Mai 2018) durch Rechts- und Verwaltungs- vorschriften bis zum 5. Juli 2020 Eine Umsetzung der Richtlinie ist noch nicht erfolgt. Entsprechend des Umsetzungsplans des zuständigen Ressorts – dem Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – soll die Umsetzung der Richtlinie 2018/852 zum Februar 2020 erfolgen. *** 5 Vgl. Website des Bundesumweltministeriums (BMU): „Nein zur Wegwerfgesellschaft – Kampagnenmotive“, im Internet abrufbar unter: https://www.bmu.de/wenigeristmehr/nein-zur-wegwerfgesellschaft-kampagnenmotive/ Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat
Tags: Verpackungsrecycling ? Recycling ? Kunststoff ? Getrenntsammlung ? Rücknahmepflicht ? Europäisches Parlament ? Europäischer Rat ? Abfallsammlung ? Verpackungsregister ? Einwegpfand ? Getränkeverpackung ? Recyclingquote ? Verpackungsabfall ? Kunststoffabfall ? Produktverantwortung ? EU-Verpackungsrichtlinie ? Pressemitteilung ? Mikroplastik ? Reaktorsicherheit ? Verpackungsgesetz ? Verpackungsindustrie ? Verpackungsmaterial ? Einwegprodukt ? Verpackungsverordnung ? Kreislaufwirtschaft ? Mehrwegverpackung ? Nukleare Sicherheit ? Rezyklat ? Stoffkreislauf ? Verpackung ? Naturschutz ? Verkehr ? Ökonomisches Instrument ? Produktdesign ?
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Language: Deutsch
Issued: 2019-02-14
Modified: 2024-03-19
Time ranges: 2019-02-14 - 2024-03-19
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