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WD 8 - 035/20 Zu Meldepflichten von Unternehmen mit Blick auf Emissionen von Treibhausgasen

Description: Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 1 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zu Meldepflichten von Unternehmen mit Blick auf Emissionen von Treibhausgasen In Deutschland gibt es bisher keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen zur Berichterstattung über Treibhausgasemissionen. §§ 289b, 289c Handelsgesetzbuch sehen für be- stimmte große Kapitalgesellschaften die Verpflichtung vor, ihren Lagebericht durch eine nichtfi- nanzielle Erklärung zu ergänzen. Dazu gehören auch Umweltbelange wie die Treibhausgasemissi- onen. Durch diese Regelungen werden die Bestimmungen der Richtlinie 2014/95/EU (sog. CSR- Richtlinie) umgesetzt. Anlässlich der geplanten Überarbeitung der Richtlinie 2014/95/EU wird jedoch in der Fachöffentlichkeit über eine Ausweitung und Vereinheitlichung der verpflichten- 1 den Berichterstattung über Treibhausgasemissionen diskutiert. Die Berichtspflichten im Zusammenhang mit dem Europäischen Emissionshandel sind anlagen- bzw. tätigkeitsspezifisch und erfassen daher nicht die Gesamtemissionen eines Unternehmens. *** 1 Vgl. hierzu ein Positionspapier der Wissenschaftsplattform Sustainable Finance, abrufbar unter: https://www.diw.de/documents/dokumentenarchiv/17/diw_01.c.680026.de/sfrp_policybrief2_disclo- sure_de.pdf WD 8 - 3000 - 035/20 (08.06.2020) © 2020 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.

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Origins: /Zivilgesellschaft/FragDenStaat

Tags: Berichtspflicht ? Anzeigepflicht ? Handelsrecht ? Rechtspflicht ? Treibhausgasemission ? Europäischer Emissionshandel ? Sustainable Finance ? Treibhausgasberichterstattung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2020-06-08

Modified: 2024-03-19

Time ranges: 2020-06-08 - 2024-03-19

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