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WD 8 - 048/17 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas

Description: Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 3 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Die Tabelle gibt einen Überblick über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Staaten Europas. Land Landessprache hat Quelle keinen Verfas- Verfas- sungsrang sungsrang Albanien x Artikel 14 der Verfassung der Republik Albanien Belgien x Bosnien- x Novelle (Änderung) XXIX der Verfassung Herzegowina der Föderation Bosnien und Herzegowina Dänemark x Deutschland x Estland x Artikel 6 der Verfassung der Republik Estland Finnland x Abschnitt 17 der Verfassung der Republik Finnland Frankreich x Artikel 2 der Verfassung der Französischen Republik Georgien x Artikel 8 und Artikel 85 der georgischen Verfassung Griechenland x WD 8 - 3000 - 048/17 (08.12.2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserin- nen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abgeord- neten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, geschützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröf- fentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fachbereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Irland x Artikel 8 der Verfassung der Republik Irland Island x Italien x Kroatien x Artikel 12 der Verfassung der Republik Kroatien Lettland x Artikel 4 der Verfassung der Republik Lettland Litauen x Artikel 14 der Verfassung der Republik Litauen Luxemburg x Artikel 29 der Verfassung des Großherzogtums Luxemburg Malta x Artikel 5(1) der Verfassung der Republik Malta Mazedonien x Novelle (Änderung) V (ersetzt Artikel 7) und Novelle (Änderung) VIII (ersetzt Arti- kel 48) der Verfassung der Republik Mazedonien Montenegro x Artikel 13 der Verfassung von Montenegro Niederlande x Norwegen x Österreich x Artikel 8 Bundes-Verfassungsgesetz der Republik Österreich Polen x Artikel 27 und 35(1) der Verfassung der Republik Polen Portugal x Artikel 9 und Artikel 11 der portugiesi- schen Verfassung Rumänien x Artikel 13 der rumänischen Verfassung Russland x Artikel 68 der Verfassung der Russischen Föderation Schweden x Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 3 Übersicht über den Verfassungsrang der Landessprache in 36 Ländern Europas Schweiz x Artikel 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Serbien x Artikel 10 der Verfassung der Republik Serbien Slowakische x Artikel 6 der Verfassung der Republik Slowakischen Republik Slowenien x Artikel 11 der Verfassung der Republik Slowenien Spanien x Artikel 3 der Verfassung des Königreichs Spanien Tschechische x Republik Türkei x Artikel 3 der Verfassung der Republik Türkei Ungarn x Artikel H des ungarischen Grundgesetzes *** Fachbereich WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung

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Tags: Serbien ? Montenegro ? Albanien ? Dänemark ? Finnland ? Griechenland ? Norwegen ? Portugal ? Rumänien ? Schweden ? Spanien ? Bosnien-Herzegowina ? Kroatien ? Slowenien ? Polen ? Frankreich ? Russland ? Irland ? Schweiz ? Island ? Türkei ? Ungarn ? Estland ? Lettland ? Litauen ? Georgien ? Slowakische Republik ? Italien ? Luxemburg ? Niederlande ? Belgien ? Österreich ? Reaktorsicherheit ? Mazedonien ? Europa ? Malta ? Naturschutz ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2017-12-08

Modified: 2024-03-20

Time ranges: 2017-12-08 - 2024-03-20

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