Description: Der Schutz der biologischen Vielfalt umfasst auch die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Nach § 40 Abs. 4 S. 4 Nr. 4 BNatSchG sollen daher in der freien Natur Gehölze und Saatgut vorzugsweise nur innerhalb ihrer Vorkommensgebiete ausgebracht werden, d.h. es sollen Pflanzen verwendet werden, die ihren genetischen Ursprung in dem entsprechenden Gebiet haben (gebietseigene Herkünfte). Die Datengrundlage der Vorkommensgebiete wird vom BfN zur Verfügung gestellt. Durch das LfU erfolgte darauf basierend eine Überarbeitung der Originaldaten, in der eine weitere Unterteilung der Vorkommensgebiete aufgrund der unterschiedlichen, naturräumlichen Gegebenheiten stattfand, welche in diesem Datensatz abgebildet ist.
Global identifier:
Uuid( 1e3ac704-eaa6-45f7-9e27-44419f034e44, )
Origins: /Land/Bayern/LfU /Bund/GDI-DE /Land/GDI-DE
Tags: Saatgut ? Gehölz ? Pflanze ? Naturraum ? Genetische Vielfalt ? Schutz der Biodiversität ? UmweltAtlas ? gdiby ?
Bounding boxes: 9.09° .. 13.98° x 47.17° .. 50.59°
License: cc-by/4.0
Language: Deutsch
Modified: 2025-08-21
Time ranges: 2025-07-07 - 2025-07-07
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