Description: Nach den Vorgaben des Konditionalitäten-Gesetzes (GAPKondG) und der Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) ist Baden-Württemberg dazu verpflichtet die Flächen je nach Grad der Wasser- oder Winderosionsgefährdung in bestimmten Klassen einzuteilen und diese auszuweisen. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Verordnung der Landesregierung zum Erosionsschutz auf landwirtschaftlichen Flächen (Erosionsschutzverordnung – ErosionsSchVO). Die Wassererosionsgefährdung von landwirtschaftlichen Flächen wird je 5 x 5 Meter Rasterzelle berechnet und in die entsprechende Klasse eingestuft: KWasser1 bedeutet „Erosionsgefährdung“ KWasser2 bedeutet „hohe Erosionsgefährdung Die rasterbasierte Erosionsgefährdung ist unabhängig von Flurstücksgrenzen und unterliegt keiner von der Kultur abhängigen jährlichen Veränderung. wassererosionsgefährdeten Flächen werden in einem 5x5 Meter Raster ausgewiesen. Die Einteilung der Flächen nach dem Grad der Winderosionsgefährdung erfolgt wie bisher flurstücksbezogen. Liegt eine Erosionsgefährdung durch Wind vor, wird diese der Klasse KWind bedeutet „Erosionsgefährdung zugeteilt.
Global identifier:
Uuid( 481d67a3-210d-4ba3-8371-8061df98789e, )
Origin: /Bund/GDI-DE
Tags: Baden-Württemberg ? Landesregierung ? Wind ? Erosion ? Erosionsschutz ? Erosionsgefährdung ? Rechtsgrundlage ? Landwirtschaftliche Fläche ? Erosionsverordnung ? GLÖZ 5 ? Landwirtschaft BW ?
Bounding boxes: 7.2° .. 10.7° x 47.4° .. 50°
License: dl-by-de/2.0
Language: Deutsch
Modified: 2024-05-02
Time ranges: 2024-05-02 - 2024-05-02
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