Description: Naturdenkmale von Rheinland-Pfalz soweit von den zuständigen Behörden geliefert Naturdenkmale sind durch Rechtsverordnung festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur (z.B. Felsen, Quellen, alte und seltene Bäume) oder entsprechende Flächen bis 5 ha Größe (z.B. kleinere Feuchtbiotope, Pflanzenbestände, Heiden). Sie werden gemäß § 28 BNatSchG durch Rechtsverordnung der unteren Naturschutzbehörde gesichert. Ihr Schutz erfolgt aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Global identifier:
Url(
"https://naturschutz.rlp.de/69073872e998180cd869ee14ed1f65bb",
)
Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/SGD Nord /Bund/GovData
Tags: Rheinland-Pfalz ? Baum ? Feuchtgebiet ? Pflanzenbestand ? Heidelandschaft ? Naturdenkmal ? Naturschutzverwaltung ? Gestein ?
License: mehrere (offen)
Language: Deutsch
Issued: 2016-12-28
Modified: 2016-12-28
Time ranges: 2000-01-01 - 2025-10-23
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