Description: geschützte Landschaftsbestandteile (Punkte) soweit von den zuständigen Behörden geliefert. Geschützte Landschaftsbestandteile sind nach § 29 BNatSchG durch Rechtsverordnung festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. Als Teile von Natur und Landschaft kommen insbesondere Bäume, Baum- und Gehölzgruppen, Alleen, Hecken, Röhrichte, Feldgehölze und kleinere Wasserflächen in Betracht. Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Weitere Informationen unter: https://naturschutz.rlp.de/de/fachinformationen/schutzgebiete-und-schutzobjekte
Global identifier:
Url(
"https://naturschutz.rlp.de/1737220f423515e7c05e078b1cf49c2c",
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Origins: /Land/Rheinland-Pfalz/SGD Nord /Bund/GovData
Tags: Landschaftspflege ? Röhricht ? Straßenbaum ? Hecke ? Flurgehölz ? Renaturierung ? Bestockung ? Baumschutz ? Landschaftselement ? Landschaftsschutz ? Wasserfläche ? Heckenlandschaft ? Naturschutz ?
License: mehrere (offen)
Language: Deutsch
Issued: 2016-12-29
Modified: 2016-12-29
Time ranges: 2000-01-01 - 2025-10-23
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