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Luft/Informationen für Fachanwender/44. BImSchV: Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV

Description: Am 20. Juni 2019 ist die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen sowie zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (44. BImSchV) in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (kurz: MCP-Richtlinie) in deutsches Recht. Mit der 44. BImSchV werden die folgenden Punkte geregelt: Neue und teilweise verschärfte Emissionsgrenzwerte Verkürzung der Messintervalle Neue Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten Erstellung eines Registers der Feuerungsanlagen durch die zuständigen Überwachungsbehörden Das oben genannte Register muss der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden. Bei Anzeigen nach § 6 der 44. BImSchV ist das unter "Downloads" verlinkte Anzeigeformular zu verwenden. Mit dem Anzeigeformular werden die Anlageninformationen übermittelt, die gemäß Anlage 1 der 44. BImSchV zur Registrierung der Anlagen benötigt werden. Nach Überprüfung übernimmt die Behörde die vorliegenden Anlageninformationen in ein Anlagenregister. Das Anlagenregister wird monatlich aktualisiert und kann als pdf-Datei unter „Downloads“ abgerufen werden. Die für den jeweiligen Anlagenstandort fachlich zuständige Behörde kann aus der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. Abteilung: Umwelt Darmstadt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Darmstadt, Kreis Bergstraße, Kreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Groß-Gerau, Kreis Offenbach, Odenwaldkreis Kontakt: E-Mail Tel.: 06151/12-6849 Abteilung: Umwelt Frankfurt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Frankfurt, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach, Wetteraukreis Kontakt: E-Mail Tel.: 069/2714-5990 Abteilung: Umwelt Wiesbaden Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis Bergaufsicht für den RP Darmstadt Kontakt: E-Mail Tel.: 0611/3309-2435 Abteilung: Umwelt Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Land-Dill-Kreis, Kreis Gießen, Kreis Limburg-Weilburg, Kreis Marburg-Biedenkopf, Vogelsbergkreis Kontakt: E-Mail Tel.: 0641/303-4429 Abteilung: Umweltschutz; Standort Kassel Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Stadt Kassel, Kreis Kassel, Schwalm-Eder-Kreis, Kreis Waldeck-Frankenberg Kontakt: E-Mail Tel.: 0561/106-0 Abteilung: Umweltschutz; Standort Bad Hersfeld Zuständig für folgende Landkreise und kreisfreie Städte: Kreis Fulda, Kreis Hersfeld-Rotenburg, Werra-Meißner-Kreis Kontakt: E-Mail Tel.: 0561/106-0 Für technische Fragen: Stefanie Stifter Tel.: 0611 - 6939 265 Dieter Lehne Tel.: 0611 - 6939 267 Verzeichnis der Anlagen nach 44. BImSchV Anzeigeformular Anzeige zum Anlagenregister für mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV Anlagenregister Anlagenregister gemäß § 36 der 44. BImSchV Anlagenregister gemäß § 36 der 44. BImSchV (csv)

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Origin: /Land/Hessen/HLNUG

Tags: Darmstadt ? Fulda ? Gießen ? Kassel ? Offenbach ? Wiesbaden ? Anzeigepflicht ? Europäisches Parlament ? Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ? Europäischer Rat ? Anlagenregister ? 44. BImSchV ? Schadstoffemission ? Verbrennungsmotor ? Mittelgroße Feuerungsanlage ? Emissionsgrenzwert ? Luftschadstoff ? Feuerungsanlage ? Anlagenstandort ?

Region: Hessen

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Language: Deutsch

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