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Tierarzt/ Tierärztin

Description: Berufsanerkennung Tierärztinnen und Tierärzte Approbation, vorübergehende Berufserlaubnis Wer mit einem außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenem Studium der Veterinärmedizin in Deutschland als Tierärztin/Tierarzt tätig werden möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung: die Approbation bzw. die Berufserlaubnis. Für eine Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen erteilt diese das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die Approbation bzw. die Berufserlaubnis sind an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller aus EU-Staaten und der Schweiz Informationen zur tierärztlichen Approbation und Berufserlaubnis für Antragsteller aus NICHT-EU-Staaten Die jeweiligen Antragsunterlagen finden Sie rechts im Downloadbereich. Gerne können Sie Ihre Antragsunterlagen per Email an die unten genannte E-Mailadresse senden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter: 02361/305-1493 vetapp(at)lanuv.nrw.de Informationen zur Dienstleistungserbringung in Deutschland (lediglich vorübergehende und gelegentliche Tätigkeit von Tierärzten die in einem Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind) Gemäß §13 Abs. 4 der Bundestierärzteordnung (BTÄO) sind für die Entgegennahme der Meldungen nach §11a Abs. 2 der BTÄO die Tierärztekammern zuständig. Tierärztekammer Westfalen-Lippe Meyerbeerstr. 21 48163 Münster info(at)tieraerztekammer-wl.de Tierärztekammer Nordrhein St. Töniser Straße 15 47906 Kempen info(at)tk-nr.de

Types:

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/LANUV

Tags: Nordrhein ? Nordrhein-Westfalen ? Schweiz ? Veterinärmedizin ? Verbraucherschutz ?

Region: Nordrhein-Westfalen

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License: other-closed

Language: Deutsch

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