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Ökologischer Landbau

Description: Was ist Öko-Landbau? Landwirt bei der Heuernte, Foto:LANUV/Simon Schmidt In der ökologischen (oder auch biologischen) Landwirtschaft wird im Einklang mit der Natur gewirtschaftet. Durch eine schonende Nutzung von Boden, Pflanzen und Tieren sollen hochwertige Produkte erzeugt werden, ohne die Natur zu belasten. Besonders in der Kombination von Tierwirtschaft und Pflanzenbau werden geschlossene Stoffkreisläufe angestrebt, wobei die eigenen Ressourcen verwendet und der Natur möglichst wenig an schädigenden Stoffen von außen zugeführt wird. Neben der Nachhaltigkeit ist die artgerechte Tierhaltung ein weiterer Schwerpunkt der ökologischen Produktion. Somit grenzt sich die ökologische Landwirtschaft in verschiedenen Bereichen von den konventionellen Bewirtschaftungsformen ab und es gelten strengere Vorschriften in der Herstellung und Verarbeitung ökologisch erzeugter Produkte. Auf diese Art und Weise produzierte Produkte dürfen mit den Begriffen „Öko“ oder „Bio“ beworben werden und ein Biosiegel beziehungsweise Öko-Kennzeichen tragen. Ob die Voraussetzungen zur ökologischen Produktion von einem Betrieb oder einem Unternehmen erfüllt werden, wird engmaschig kontrolliert. Diese Kontrollen werden durch staatlich legitimierte Öko-Kontrollstellen durchgeführt. Anhand der folgenden Grafik kann die Entwicklung des Öko-Landbaus in Nordrhein-Westfalen nachvollzogen werden. Ökolandbau in NRW 2023, Abbildung BMEL/BLE/MLV Öko-Unternehmerverzeichnis Das LANUV ist dazu verpflichtet, ein aktualisiertes Verzeichnis mit Namen und Anschriften der Unternehmer und Unternehmerinnen zu veröffentlichen, die entsprechend Ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemeldet haben, dass sie unverpackte Bio-Erzeugnisse, die nicht Futtermittel sind, direkt an Endverbraucher verkaufen und dabei die Verkäufe eine Menge von bis zu 5 000 kg pro Jahr oder die Verkäufe den Jahresumsatz mit unverpackten Bio-Erzeugnissen von 20.000 EUR nicht überschreiten. Zudem muss der Link zu diesem Verzeichnis zu einer einzigen Webseite bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit den Verzeichnissen der anderen Bundesländer zusammengefügt werden. [Artikel 34 Absatz 1 und 6 VO (EU) 2018/848, Artikel 35 Absatz 8 VO (EU) 2018 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Öko-Landbaugesetz] Es ist zu beachten, dass anhand dieser Veröffentlichung nachvollziehbar wird, wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin seiner bzw. ihrer Meldepflicht nicht nachkommt! Diese Pflichtverletzung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 EUR geahndet werden kann [§ 13 Absatz 4 Nr. 3, Absatz 6 Öko-Landbaugesetz] Das Formular und die Anlage sind per Mail zu melden an: 82-oeko(at)lanuv.nrw.de Verlinkungen zum Thema docx | 22 KB Meldeformular.docx docx | 15 KB Anlage_1_Betriebsstaetten.docx xlsx | 14 KB Unternehmerverzeichnis.xlsx

Types:

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/LANUV

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Bio-Siegel ? Anzeigepflicht ? Artgerechte Tierhaltung ? Rechtspflicht ? Futtermittel ? Ordnungswidrigkeit ? Pflanzenproduktion ? Bodenfauna ? Bußgeld ? Ökologischer Landbau ? Naturstoff ? Pflanze ? Bewirtschaftungssystem ? Landwirtschaft ? Stoffkreislauf ?

Region: Nordrhein-Westfalen

Bounding boxes: 5.8662503506944965° .. 9.461478369125558° x 50.32301195258359° .. 52.53144342795185°

License: other-closed

Language: Deutsch

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