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Umsetzung der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung in NRW

Description: Am 12. Januar 2021 ist die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (EU-Trinkwasserrichtlinie) in Kraft getreten. Der mit dieser Richtlinie eingeführte risikobasierte Ansatz umfasst die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung im Einzugsgebiet über die Aufbereitung und Speicherung bis zur Verteilung des Trinkwassers. Dabei wird der Fokus im Sinne eines „water safety plans“ von der Endproduktkontrolle des Trinkwassers zu einer stärkeren Kontrolle der Prozesse bei der Trinkwassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung verschoben. Die Vorgaben der europäischen Trinkwasserrichtlinie werden durch die Vornahme von Änderungen in verschiedenen Rechtsverordnungen umgesetzt. So trat am 12. Dezember 2023 die neue Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung, TrinkwEGV) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, den Schutz des Rohwassers, des Grundwassers und des Oberflächenwassers in den Trinkwassereinzugsgebieten zu erhöhen und somit eine Verringerung des Umfangs der Aufbereitung von Trinkwasser zu bewirken. Wie in Abbildung 1 dargestellt, muss der Betreiber einer Wassergewinnung zunächst das Trinkwassereinzugsgebiet bestimmen und beschreiben. Mögliche Risiken für die Trinkwasserressourcen durch Verunreinigungen und folglich für die menschliche Gesundheit müssen identifiziert (Gefährdungsanalyse) und bewertet (Risikoabschätzung) werden. Darauf aufbauend sollen zielgerichtete Untersuchungsprogramme eingerichtet werden. Bis zum 12. November 2025 muss der zuständigen Behörde dazu eine Dokumentation vorgelegt werden. Die zuständige Behörde prüft das Untersuchungsprogramm und passt es bei Bedarf an. Darauf aufbauend legt sie Risikomanagementmaßnahmen fest, die geeignet sind, erkannte Risiken zu reduzieren. Der risikobasierte Ansatz nach TrinkwEGV mit Fristen für den ersten Zyklus, Abbildung: MUNV/Lars Richters Auf dieser Internetseite werden aktuelle Informationen und relevante Dokumente zum Vollzug der TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen zusammenfassend dargestellt. Die hier dargestellten Informationen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert und fortgeschrieben. Vollzugs- und Arbeitshilfen Im Folgenden werden aktuelle Informationen, Dokumente und weiterführende Links aufgeführt, die als Vollzugs- und Arbeitshilfen zur Umsetzung der TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen dienen können. Erlass des MUNV zum Vollzug der TrinkwEGV vom 21. Juni 2024 in Nordrhein-Westfalen Erlass des MUNV zum Vollzug der TrinkwEGV vom 20.12.2024 in Nordrhein-Westfalen Vollzugshilfen zur Durchführung des risikobasierten Ansatzes in Trinkwassereinzugsgebieten... nach TrinkwEGV in Nordrhein-Westfalen Hinweise und Links zu verfügbaren Daten in Nordrhein-Westfalen für die Bestimmung und Beschreibung der Trinkwassereinzugsgebiete sowie für die Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung (Stand: Juni 2024) Abgestimmte Arbeitshilfen der LAWA (Beschlussdatum der Umweltministerkonferenz Nr. 69/2024 am 17.12.2024): Einführungsschreiben zu den aufgeführten Vollzugshilfen Teil I und Teil II Teil I - Hilfestellung für die Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebieten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus Anlage A - Grundfließschema zur Wahl der Gebietskulisse Trinkwassereinzugsgebiet Anlage B1 - Fließschema Grundwasserfassung Poren-, Kluft-, und Karstgrundwasserleiter Anlage B2 - Fließschema Quellenwasserfassungen Anlage C - Berechnungstool für die vereinfachte Bemessung von Trinkwassereinzugsgebieten Teil II - Mindestanforderungen an die Beschreibung von Trinkwassereinzugsgebieten – angepasst für den Vollzug in NRW Weitere Arbeitshilfen zur Durchführung des risikobasierten Ansatzes nach TrinkwEGV werden aktuell von der LAWA-adHoc-AG erstellt und abgestimmt. Diese werden hier – bei Bedarf angepasst für den Vollzug in NRW – jeweils schnellstmöglichst nach Freigabe veröffentlicht. Weiterführende Vollzugshilfen zur Durchführung des risikobasierten Ansatzes... in Trinkwassereinzugsgebieten nach TrinkwEGV Handlungshilfe des BDEW zur Umsetzung der TrinkwEGV für Betreiber Handlungshilfe des BDEW zur Umsetzung der TrinkwEGV für Betreiber - Anlage 1 Handlungshilfe des BDEW zur Umsetzung der TrinkwEGV für Betreiber - Anlage 2 PBSM-Befundlage im Grund- und Rohwasser in NRW bezogen auf das Kreisgebiet (2017-2021) – Stand: März 2023 Weiterführende Links Europäische Trinkwasserrichtlinie TrinkwEGV (Bundesgesetzblatt) Aktuelle Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) WHO-Leitlinien für die Trinkwasserqualität Sicheres Management von Trinkwasserversorgungen - Water Safety Plan-Konzept (WSP)

Types:

Origin: /Land/Nordrhein-Westfalen/LANUV

Tags: Nordrhein-Westfalen ? Lebensmittelhygiene-Verordnung ? Europäisches Parlament ? Rohwasser ? Europäischer Rat ? Trinkwasserverordnung ? Grundwasserschutz ? Trinkwasseraufbereitung ? Oberflächenwasser ? EU-Trinkwasserrichtlinie ? Karstgrundwasserleiter ? Einzugsgebiet ? Risikoanalyse ? Trinkwasser ? Trinkwasserqualität ? Trinkwasserüberwachung ? Wasseraufbereitung ? Wasserversorgung ? Menschliche Gesundheit ? Wassersicherheit ? Trinkwasserressourcen ? Trinkwassereinzugsgebieteverordnung ? Wassergewinnung ? Trinkwasserschutz ? Risikomanagement ? Lieferkette ?

Region: Nordrhein-Westfalen

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