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Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Holzwolle - Leichtbauplatten

Description: 12 Steckbrief „Holzwolle- oder Schaumstoff- Leichtbauplatten“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 06 03*Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01* und 17 06 03* fällt ZUSAMMENSETZUNG Die Holzwolle-Leichtbauplatte ist eines der ältesten Dämm-Materialien und besteht aus langfaseriger gehobelter Fichten- oder Kiefernholzwolle. Die Holzwolle-Leichtbauplatte wird nach dem bekanntesten Hersteller auch als „Heraklith“ bezeichnet. Magnesit oder Zement bindet die Holzwolle zu steifen Platten; dadurch wird die Holzwolle schwer entflammbar. Eine vorangehende Imprägnierung der Holzwolle mit Bittersalz schützt die Platten vor Verrottung und gegen Schädlingsbefall. Die Holzwolle-Leichtbauplatte wird als Putzträger und Dämm- Material verwendet. Im Handel gibt es Holzwolle-Leichtbauplatten auch in Verbindung mit Mineralwolle, Polystyrol oder PUR. Eine Sonderform der Holzwolle-Leichtbauplatten stellen die so genannten Holzspanbeton-Schalungssteine dar. Untersuchungen liefern im Mittel folgende Ergebnisse: •Glühverlust: > 40,0 Masse-% TM •TOC: 24,0 Masse-% TM •Brennwert: 9.000 kJ/kg LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 12 - Stand: 09.09.2024 1 PROBLEMBESCHREIBUNG Der Abfall fällt überwiegend zusammen mit Bauschutt und Bauabfall bei Abbruch- und Umbaumaßnahmen an und weist dementsprechende Anhaftungen auf. Abschnitte und Bruchmaterialien fallen bei der Verwendung von Neumaterial an. Holzwolle - Leichtbauplatten sind schwerentflammbare Baustoffe (Baustoffklasse B 1) und benötigen deshalb bei einer thermischen Behandlung entsprechend lange Verweilzeiten. Die Holzspanbeton- Schalungssteine erreichen die Feuerwiderstandsklasse F 90-AB. Ein Recycling des Betonkerns ist in geeigneten Bauschuttaufbereitungsanlagen mit Leichtstoffabscheider möglich. Die reine Holzwolle - Leichtbauplatte wird von (Biomasse-)Heizkraftwerken aufgrund der Zusammensetzung und des schwierigen Brennverhaltens für eine energetische Verwertung nicht als Monofraktion eingesetzt. Verbundplatten mit Schaumkern sind bei entsprechendem Mengenanfall wegen des hohen Heizwertes bislang energetisch verwertet worden. Solche (KMF1-freien) Platten sind dem Abfallschlüssel 17 06 04 (Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt) zuzuordnen. Dies gilt auch für Platten mit dem Flammschutzmittel HBCD2 im Dämmmaterial. Dieses Flammschutzmittel unterliegt den Anforderungen als im Anhang IV der EU-POP-V [4] gelisteten Stoff. Daher unterfallen solche Dämmplatten seit dem 01.08.2017 der POP-Abfall-ÜberwV [5] als nicht gefährlicher eingestufter Abfall. Verbundplatten mit Mineralwollekern mit “alter“ Mineralwolle (KMFFehler! Unbekanntes Schalterargument.-haltig) sind dagegen dem Abfallschlüssel 17 06 03* zuzuordnen und auf einer Deponie zu beseitigen. Die Entsorgung dieser Abfälle ist im Steckbrief 25.1 beschrieben. 1Künstlich hergestellten Mineralfaserprodukte die Produkte, die in „alte“ und „neue“ Produkte eingeteilt werden können. Unter „alte“ Mineralfaserdämmstoffe werden Produkte zusammengefasst, bei denen nicht sicherge­ stellt ist, dass eine Freizeichnung nach der Gefahrstoffverordnung vorliegt. Für alte Mineralwollen gilt seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot nach Anhang II Nr. 5 Gefahrstoffverordnung. Bei Mineral­ wolle, die davor eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt. Diese KMF gelten als krebserzeugend oder krebsverdächtig (Regelungen zur Entsorgung siehe Steckbrief Nr. 25.1) 2Seit dem 01.08.2017 unterfallen Hexabromcyclododecan-(HBCD)-haltige Abfälle bei einem Anteil von mehr als 0,1 Gew.-% HBCD im Abfall den Regelungen der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwa­ chung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs- Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV) vom 17.07.2017. Dies betrifft insbesondere Hartschäume auf Styrolbasis (z.B. Styropor®), die vor 2014 produziert und zur Fassaden- und Dachdämmung eingesetzt wurden. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 12 - Stand: 09.09.2024 2 Untersuchungen nach AT4 und GB21 führen zu keinen aussagekräftigen Ergebnissen und sind daher bei sämtlichen hier beschriebenen Dämmplatten-Typen nicht erforderlich. ENTSORGUNGSWEGE ▪ Thermische Behandlung; i.d.R. werden nur dekontaminierte Abfälle in Anlagen zur thermischen Behandlung von Hausmüll angenommen. ENTSORGUNGSANLAGEN • Thermische Restabfallbehandlungsanlagen („Hausmüllverbrennungsanlagen“) EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ •Getrennt angefallene Holzwolleleichtbauplatten (Abschnitte, Bruch, Reste) sind energetisch zu verwerten oder thermisch zu behandeln. •Verbundplatten mit Schaumkern sind energetisch zu verwerten oder thermisch zu behandeln. •Gemischt angefallene Bau- und Abbruchabfälle mit Anteilen von Holzwolle - Leichtbauplatten sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung [3] einer geeigneten Aufbereitungsanlage zuzuführen. •Nicht recyclingfähiger mineralischer Bauschutt mit nicht separierbaren Anteilen von Holzwolle - Leichtbauplatten kann deponiert werden. Durch die Holzwolle- Leichtbauplatte werden, auf Grund der Massenverhältnisse, i.d.R. die Zuordnungswerte der Deponieverordnung für die DK II nicht überschritten. •Im Übrigen wird auf Nummer 2 des Grundsatzpapieres („Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“) verwiesen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzudienen. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 12 - Stand: 09.09.2024 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Mineralfaserdämmstoff ? Dämmstoff ? Zement ? Magnesiumcarbonat ? Recycling ? Baustoff ? Expandierter Polystyrol-Hartschaum ? Baden-Württemberg ? Dachdämmung ? Getrenntsammlung ? Polystyrol ? Abfallablagerung ? Haushaltsabfall ? Heizkraftwerk ? Bauschutt ? Flammschutzmittel ? Verrottung ? Gefährlicher Abfall ? Gefahrstoffverordnung ? Bauabfall ? Abfallbehandlungsanlage ? Abfallverbrennungsanlage ? Persistenter organischer Schadstoff ? Abfälle zur Beseitigung ? Deponie ? Gewerbeabfallverordnung ? Deponieverordnung ? Chemikaliensicherheit ? Abfallverzeichnis-Verordnung ? Energetische Verwertung ? Anwendungsverbot ? Aufbereitungsanlage ? Gefahrstoff ? Heizwert ? Brennwert ? Schädlingsbefall ? Naturfaser ? Thermisches Verfahren ? Glühverlust ? Kreislaufwirtschaft ? Abfallanalyse ? Abfalleinstufung ? Mineral ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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Language: Deutsch

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