Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Eschen-Scheckenfalter Hypodryas maturna Linnaeus, 1758 Der Eschen-Scheckenfalter, auch Kleiner Maivogel genannt, gehört zu den Edelfaltern. Die Flügeloberseiten sind dunkel- braun gefärbt und weisen ziegelrote und gelbliche Binden mit braun durchgezogenen Streifen auf. Die Flügelunterseiten sind rostrot gefärbt und weisen beigefarbene Flecken und Binden auf. Die Männchen erscheinen 7-12 Tage vor den Weibchen und zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Auf exponierten Ansitzwarten in der Vegetation oder Ästen von Büschen und Bäumen warten sie auf Weibchen zur Paarung. 400 Eiern umfassen und wird meist in einer Höhe von 1 bis 3 m platziert. Eigelege können aber auch in größeren Höhen an exponierten und klimabegünstigten Ästen von Alteschen vorkommen. Die geschlüpften Raupen legen dann gemeinsam ein schützendes Gespinst um die Eschenblätter an, von denen sie sich ernähren. Im Spätsommer ab etwa September gelan- gen die Raupen auf den Boden und fertigen in der Laubstreu ein weiteres Gespinst an, in dem sie gemeinsam überwin- tern. Im Mai verpuppen sie sich dort in der Nähe, wobei ein feuchtwarmes Milieu vonnöten ist, damit die Puppen nicht vertrocknen. Nach ca. 18 Tagen erscheinen dann die Falter. LEBENSRAUM Der Eschen-Scheckenfalter besiedelt in Baden-Württemberg feuchtwarme Wiesentäler und Auen mit zahlreichen Eschen im Bereich krautreicher Laubmischwälder des Hügellandes. Zur Nektaraufnahme suchen die Falter den Wäldern vorgela- gerte, blütenreiche Wiesen sowie lichte Waldbereiche auf. Die Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior) stellt in Baden-Württ- emberg vor der Überwinterung die einzige Futterpflanze für die Raupen dar. Nach der Überwinterung verhalten sich die Raupen polyphag und fressen auch an Zitter-Pappel (Populus tremula), Salweide (Salix caprea) und Geißblatt (Lonicera spec). LEBENSWEISE Die Weibchen des Eschen-Scheckenfalters suchen zur Eiab- lage vor allem die Blattunterseiten von jungen Eschen auf, die frei und an einem besonnten und luftfeuchtem Standort stehen. Das Gelege eines Weibchens kann zwischen 50 und MASSE UND ZAHLEN Flügelspannweite: 40 mm Entwicklungsdauer: 1 bis 3 Jahre Flugzeit: Mitte/Ende Mai bis Ende Juni/Anfang Juli VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet des Eschen-Scheckenfalters erstreckt sich vom zentralen und östlichen Frankreich ostwärts bis zum Ural und weiter bis in die Mongolei und Nordwestchina. In Europa reicht das Areal im Norden bis nach Südschweden und Südfinnland, im Süden bis Bulgarien. In Deutschland gibt es nur kleine Arealinseln. Sie befinden sich im äußersten Südosten Bayerns, im Steigerwald, im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie im Jagsttal. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Derzeit existieren nur noch insgesamt zwei Vorkommen im Jagsttal. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Die letzte Metapopulation des Eschen-Scheckenfalters in Baden-Württemberg ist trotz Maßnahmen im Rahmen des Artenschutzprogramms unter teilweisen großen Bestands- schwankungen in den negativen wie positiven Bereich tendenziell eher rückläufg. Ehemals hatte die Art in Baden- Württemberg ihre Verbreitungsschwerpunkte im Schwä- bischen Keuper-Lias-Land und im Neckar-Tauberland. Sie kam außerdem in der Oberrheinebene, in Teilbereichen der Schwäbischen Alb und im Hegau vor. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN BNATSCHG 11BESONDERSSTRENG VOM AUSSTERBEN BEDROHTVOM AUSSTERBEN BEDROHTGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN Aufforstung, Verbuschung und Wiederbewaldung von Waldlichtungen Aufgabe der Mittelwaldnutzung Beseitigung oder Mahd blütenreicher Waldwegsäume Rückgang blütenreicher Wiesen Eschentriebsterben Entwässung und zunehmende Trockenheit der Standorte SCHUTZPROJEKTE FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - II IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN EG-VO 338/97 Umsetzung der FFH-Richtlinie Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg Förderung randständiger und isolierter Eschen mit über- hängenden Ästen, sowie des Jungeschenaufwuchseses Extensive Wiesennutzung zur Erhaltung und Entwicklung von blütenreichem Grünland in unmittelbarer Umgebung sowie zur Schaffung von Trittsteinen zwischen den bereits besiedelten und potenziellen Habitaten Mahd der Wiesen erst nach Ende der Falterflugzeit ab Ende Juni / Anfang Juli Belassen von Altgrasstreifen und Säumen entlang der typischen Eiablagehabitate zum Schutz der überwin- ternden Raupen mit einer mosaikhaft alternierenden Mahd oder Beweidung nach Ende der Falterflugzeit im Juli icherung der Waldmäntel und Erhalt von angrenzenden Gehölzen für den Wind- und Kleinklimaschutz FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de) ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHTUNGÜNSTIG-SCHLECHT STAND 2007 GESAMTBEWERTUNG UNGÜNSTIG-SCHLECHT
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
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Region: Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
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