Description: „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 „Invasive Krebsarten“ Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Mai 2019 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe „Invasive Krebsarten“ nach Unionsliste (Stand 08/2016) [1. Kamberkrebs, 2. Signalkrebs, 3. Roter Amerikanischer Sumpfkrebs, 4. Marmorkrebs] 2.2. Wissenschaftlicher Name 1. Orconectes limosus (Rafinesque, 1817) 2. Pacifastacus leniusculus (Dana, 1852) 3. Procambarus clarkii (Girard, 1852) 4. Procambarus fallax (Hagen, 1870) f. virginalis 2.3. Verbreitung und Datenlage „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 Verbreitung in Deutschland: Etabliert (alle vier Arten) Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Überwiegend gesichert 2.4. Wesentliche Einbringungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Die Krebsarten der Unionsliste sind überwiegend aufgrund von Besatzmaßnahmen und Aussetzungen in Gewässer gelangt (absichtliche Einbringung) oder in Folge des Entweichens aus Teichanlagen (unabsichtliche Einbringung). • Krebse können sich innerhalb der Gewässersysteme und auch über Land verbreiten. 3. Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: •Verschiebung der Artenzusammensetzung in Gewässern, •Verdrängung gebietsheimischer Krebsarten (Stein-, Dohlen- und Edelkrebs) durch direkte Lebensraum- und Nahrungskonkurrenz. • Die Krebsarten der Artenliste sind Überträger der Krebspest und weitgehend immun, während die Krebspest für Bestände gebietsheimischer Krebsarten letal ist. • Weiterhin stehen die gebietsfremden Krebsarten im Verdacht, Überträger des Chytrid-Pilzes zu sein, der Amphibien befällt. 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements • Ziel ist die Beseitigung in kleineren Gewässern und in sehr frühen Invasionsstadien sowie die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung (Eindämmung) und Populationskontrolle der unter 2. genannten Arten (hier: „gebietsfremde Krebsarten“) nach Artikel 19 der VO unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, der Auswirkungen auf die Umwelt und der Kosten. • Negative Auswirkungen der gebietsfremden Krebsarten auf gebietsheimische Krebsarten und Gewässerökosysteme sollen minimiert werden. „Invasive Krebsarten“ – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 3 Zur Vermeidung von Biodiversitätsverlusten müssen die vorhandenen Bestände der gebietsheimischen Krebsarten erhalten werden. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information und Öffentlichkeitsarbeit zur Rolle von gebietsfremden Krebsarten sowie zur Gefahr durch Ausbringung in die Umwelt. Gezielte Verbesserung der Artenkenntnisse bei Fischereirechtsinhabern. Aufwand und Wirksamkeit: Geringer Aufwand, geringe Kosten für allgemeine Informationsarbeit, höhere Aufwände und Kosten bei Schaffung gezielter, fachlicher Bildungsangebote. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine negativen Auswirkungen. Erfolgskontrolle: Nur indirekt möglich. M 2: Entnahme sowie ggf. vorübergehende Zulassung der kommerziellen Nutzung Beschreibung: Intensive Entnahme von Exemplaren gebietsfremder Krebsarten zur Bestandsreduzierung. Der Aufbau von (temporären) Strukturen zur kommerziellen Nutzung (inkl. Transport und Hälterung) für gebietsfremde Krebsarten ist zulässig (siehe Artikel 19 Abs. 2 Satz 3 der VO), sofern dies den Zielen der VO (Eindämmung und Populationskontrolle) dient. Die Maßnahme ist zu begründen. Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um jegliche weitere Ausbreitung zu verhindern. Aufwand und Wirksamkeit: Mittlerer Aufwand, Kosten können ggf. gegenfinanziert werden, die Wirksamkeit ist im Einzelfall zu beurteilen. Wirkung auf Nichtzielarten: Je nach Methode negative Auswirkungen möglich, sollte ausgeschlossen werden. Erfolgskontrolle: Z. B. über Nachweisversuche per Reusen/Fallen und/oder Dokumentation des Fangaufwands. M 3: Schaffung von Pufferzonen Beschreibung: Erhalten und Schaffen von krebsfreien „Sicherheitszonen“ als Puffer zwischen Abschnitten mit gebietsfremden und gebietsheimischen Krebsen. Aufwand und Wirksamkeit: Nur im Einzelfall möglich. Aufwand und Wirksamkeit sind von der angewandten Methode abhängig.
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Amphibien ? Roter Amerikanischer Sumpfkrebs ? Umweltauswirkung ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Artenliste ? Gebietsfremde Art ? Metadaten ? Biodiversitätsverlust ? Artenzusammensetzung ? Durchführungsverordnung ? Öffentlichkeitsarbeit ? Aquatisches Ökosystem ? Nichtzielarten ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Erfolgskontrolle ? Ökosystem ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
License: other-closed
Language: Deutsch
Accessed 1 times.