Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Bodensee-Vergissmeinnicht Myosotis rehsteineri F. B. Wartmann 1884 Das Bodensee-Vergissmeinnicht gilt als Relikt aus der Nach- eiszeit, als die Gletscherseen durch alljährlich wiederkehrende Überflutungen infolge von Schmelzwasserzufuhr geprägt waren. Am baden-württembergischen Bodenseeufer befinden sich die weltweit größten Bestände, wodurch dem Land eine besondere Verantwortung für den Arterhalt zukommt. Die Art besitzt - wie auch das ähnliche Sumpf-Vergissmeinnicht - him- melblaue Blüten und bildet niedrige, bis 10 cm hohe Rasen von bis zu 30 cm Durchmesser. Überflutungen die Samenbildung und -reife beeinträchtigen, so dass in manchen Jahren nur eine vegetative Vermehrung durch Ausbildung kurzer Ausläufer erfolgt. Die Art erträgt das Trockenfallen im Winter, nimmt jedoch Schaden bei som- merlicher Trockenheit. Standorte an Uferbereichen mit Quel- laustritten sind deshalb günstiger, da dort ein Ausbleiben der sommerlichen Überflutung unbeschadet überstanden werden kann. MaSSe und Zahlen Lebensraum Das Bodensee-Vergissmeinnicht besiedelt sandig-kiesige, rela- tiv nährstoffarme Ufer des Bodensees. Die besiedelten Ufer werden in der Zeit zwischen April und Oktober etwa zwei bis sechs Monate lang überflutet, da der Wasserstand des Sees durch Schmelzwasserzufuhr ansteigt. Die Art ist auf diese Wasserstandsschwankungen angewiesen, da sie ansonsten von konkurrenzstärkeren Pflanzen durch Verbuschung bzw. Wie- derbewaldung verdrängt wird. Lebensweise Das Bodensee-Vergissmeinnicht blüht im zeitigen Frühjahr, bevor die Uferbereiche des Bodensees überschwemmt wer- den. Auch wenn die Art in der Regel von den Überflutungen profitiert, so können zu frühe oder zu lange andauernde Wuchshöhe: max. 10 cm Blütezeit: April bis Mai Lebensdauer: mehrjährig Verbreitung Die Vorkommen des Bodensee-Vergissmeinnichts sind heutzutage auf Uferbereiche des Bodensees und des Starnberger Sees sowie auf Abschnitte des Flusses Ticino in Norditalien beschränkt. Am Bodensee gibt es Vorkommen der Art auf dem Gebiet aller Anrai- nerstaaten. Das Vorkommen am Starnberger See ist vermutlich auf Verschleppung durch den Menschen oder durch Vögel zurück- zuführen. Früher gab es auch Fundorte am Genfer See, am Lago Maggiore, am Luganer See und eventuell an weiteren Seen. Nicht in allen Fällen ist geklärt, ob es sich bei den Beständen tatsächlich um Myosotis rehsteineri handelte. Verbreitung in Baden-Württemberg Die Vorkommen der Art in Baden-Württemberg beschränken sich auf Uferbereiche des Bodensees. Früher kam die Art auch an eini- gen Stellen am Hochrhein vor. Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg Nach der für die Art verheerenden Eutrophierungsphase des Bodensees in den 1970er- und 1980er Jahren haben sich die Bestände durch verbesserte Wasserqualität, Uferrenaturierungen, Abtrag von Schwemmgut und Besucherlenkungsmaßnahmen deutlich erholt. Der Zustand der Bestände wird als insgesamt gün- stig eingeschätzt, obwohl starke Populationsschwankungen durch extreme Hoch- und Niedrigwasserereignisse eine exakte Einschät- zung erschweren. Gefährdung und Schutz Rote Liste Schutzstatus BW D BNatSchg 11besondersstreng vom aussterben bedrohtvom aussterben bedrohtgesChütztgeschützt EG-vo 338/97FFH-Richtlinie AnhangAnhang - ii iv - BArtSchv - - SchutzmaSSnahmen Gefährdungsursachen Verordnungen und Richtlinien Regelmäßige Freizeitaktivitäten (z.B. intensiver Badebe- trieb, Windsurfen, Seezugänge) Veränderung des Wasserhaushaltes, Nivellierung der Was- serstände Veränderung der Uferstruktur (z.B. Veränderung der Flachwasserzonen, Trittbelastung) Einbringen von Gehölzen Ablagerungen jeglicher Art Nährstoff-, Pflanzenschutzmittel- und Schadstoffeintrag Vorkommensspezifische Erhaltungsmaßnahmen entspre- chend den Angaben für den jeweiligen Standort aus dem ”Artenschutzprogramm Baden-Württemberg Farn- und Blütenpflanzen” Mahd Entfernen von Schwemmgut Extensivierung der Nutzungen im Uferbereich Besucherlenkungsmaßnahmen Schutzprojekte Umsetzung FFH-Richtline Arten- und Biotopschutzprogramm Baden-Württemberg FFH-Richtlinie Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-Gebiete Auf der Internernetseite der LUBW steht Ihnen ein Kar- tenservice zur Verfügung, der auch die Darstellung der FFH- Gebiete einzelner Arten ermöglicht (http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de). Erhaltungszustand in Baden-Württemberg Einzelbewertung Gesamtbewertung VerbreitungsgebietPopulationHabitatZukunftsaussichten günstiggünstiggünstiggünstig günstig
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Ufer ? Baden-Württemberg ? Gletschersee ? Bundesartenschutzverordnung ? Gehölz ? Vogel ? Seen ? Fluss ? Genfer See ? Hochrhein ? Mahd ? Rasen ? Überschwemmung ? Bodensee ? Schutzstatus ? Blütenpflanze ? Habitat ? Artenschutzprogramm ? Blüte ? FFH-Richtlinie ? FFH-Gebiet ? Freizeitaktivität ? Wasserqualität ? Wassersport ? Blühzeitraum ? Pflanze ? Biotopschutzprogramm ? Flachwasser ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Schutz der Biodiversität ? Ausbildung ? Wasserhaushalt ? Wasserstand ? Fauna ? Fundort ? Schutzgebiet ? Flora ? Stoffeintrag ?
Region: Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
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