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Description: Nilgans – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Nilgans Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Juni 2019 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Nilgans 2.2. Wissenschaftlicher Name Alopochen aegyptiaca (Linnaeus, 1766) 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Etabliert, in allen Bundesländern regelmäßige Vorkommen und (Brut- )Nachweise. Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Nilgans – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 Datenlage: Überwiegend gesichert 2.4. Wesentliche Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Vor über 300 Jahren bereits Etablierung in GB durch Gefangenschaftsflüchtlinge. Dort allerdings langsame Ausbreitung. • Ausgehend von den Niederlanden (und mutmaßlich auch Belgien) rasche Ausbreitung auf europäischem Festland, u. a. auch Deutschland. • Gründe für Unterschiede in der Ausbreitungsgeschwindigkeit (GB und europ. Festland) sind unbekannt (Gyimesi & Lensink 2012). • Wanderung, Arealausweitung (u. a. Gyimesi & Lensink 2012); Bruten erfolgen mehr oder weniger ganzjährig; die Art profitiert von Fütterungen im städtischen Bereich. 3.Nachteilige Auswirkungen •Können aggressives und dominantes Verhalten gegenüber anderen Vogelarten zeigen. Konkurrenz um Brutplätze und Territorien ist möglich, insbesondere mit kleineren, heimischen Arten (Entenvögel, Blässhühner), bzw. an kleinen, anthropogen überformten Parkgewässern (Geberth 2011, Kenmogne & Schindler 2011). Geringere Fortpflanzungserfolge heimischer Arten (Banks et al. 2008) können einem (lokal) höheren Bruterfolg von Kiebitzen durch die „Schutzfunktion“ durch Nilgänse gegenüberstehen (Stübing & Bauschmann 2011). • Auch Nistplatz-Konkurrenz zu anderen (größeren) Arten wie Weißstorch und Greifvögeln ist bekannt (Curtis et al. 2007), allerdings vorwiegend bei unerfahreneren Jungvögeln, denn etablierte Paare vertreiben Nilgänse von ihren Nestern; insbesondere Weißstörche sind es gewohnt, um ihre Brutplätze zu kämpfen (Kaatz et al. 2017), keine populationswirksamen Belege vorhanden. • bei größeren Ansammlungen Eutrophierung, hygienische Probleme sowie landwirtschaftliche Schäden möglich, aber nicht höher als bei anderen Gänsearten (Bergmann 2011). Nilgans – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 3 Hybridisierung mit anderen gebietsfremden Gänsen möglich (z. B. Kanadagans) ( Gyimesi & Lensink 2012). 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements • Reduzierung der negativen Auswirkungen der Art auf die Biodiversität (bei Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, Umweltauswirkungen und Kosten). 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität. Aufklärung über die Unterlassung der Fütterung bzw. Fütterungsverbote sowie geltende rechtliche Restriktionen, wie Besitz-, Handels- und Transportverbote lebender Exemplare. Aufwand und Wirksamkeit: Geringe Kosten mit hohem Nutzen. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine. Erfolgskontrolle: Nicht möglich. M 2: Populationskontrolle oder lokale -beseitigung durch Entnahme Beschreibung: Sofern die Nilgans dem Jagdrecht in einem Bundesland unterliegt: regelmäßige Bejagung bis hin zur Durchführung professionell organisierter Lockjagden und anschließende Nutzung entnommener Exemplare; Unterlassung von Hegemaßnahmen. Die Bejagung der Nilgans findet bereits in einigen europäischen Ländern statt (GB, Niederlande, Belgien, Dänemark und Deutschland). Fallenfang und Fang mit Netzen können dort, wo nach Länderrecht zulässig, unterstützend bei der Entfernung von Einzelindividuen wirken. Sofern Maßnahmen entgegen sachlicher (Fangverbot, Verwendung bestimmter Fallen oder Fangmethoden), örtlicher (z. B. befriedete Bezirke) oder zeitlicher (z. B. Elterntierschutz) Beschränkungen nach Jagdrecht durchgeführt werden sollen, sind vorab die entsprechenden Ausnahmen nach Jagdrecht einzuholen. Sofern die Nilgans in einem Bundesland nicht dem Jagdrecht unterliegt, bedarf die Entnahme mittels Fallen oder Netzen einer Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 BArtSchV.

Types:

Origins: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Weißstorch ? Blässhuhn ? Bundesartenschutzverordnung ? Greifvogel ? Kiebitz ? Dänemark ? Eutrophierung ? Fangbeschränkung ? Umweltauswirkung ? Vogel ? Belgien ? Deutschland ? Niederlande ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Jagdrecht ? Metadaten ? Einheimische Art ? Durchführungsverordnung ? Kostensenkung ? Öffentlichkeitsarbeit ? Nichtzielarten ? Öffentlichkeitsinformation ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Landfläche ? Erfolgskontrolle ? Jagd ? Biodiversität ? Brutplatz ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829803615° .. 10.495748779340031° x 47.53236022054888° .. 49.79147764979833°

License: other-closed

Language: Deutsch

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