Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Alpensalamander Salamandra atra Laurenti, 1768 Der Alpensalamander kommt als alpine Art nur im äußersten Südosten Baden-Württembergs vor. Im Vergleich zum Feuer- salamander ist er kleiner und schlanker und besitzt nicht das gelbe Fleckenmuster, sondern eine einheitliche, glänzende Schwarzfärbung. Eine Besonderheit als Anpassung an das rau- he Klima der Gebirge stellt die Brutfürsorge dar, bei der die Weibchen vollentwickelte, bereits lungenatmende Jungtiere lebend zur Welt bringen. – gehen sie auf die Jagd nach Insekten, Spinnen, Schnecken und Würmern. Bei der Entwicklung des Nachwuchses ist der Alpensalamander als einzige heimische Amphibienart unab- hängig von Oberflächengewässern, da sich die Entwicklung vom Ei zum Jungtier im Mutterleib vollzieht. Die Weibchen setzen also weder Gelege noch Larven ab, sondern bringen lebende Jungtiere zur Welt. Die Dauer der Tragzeit ist abhän- gig von der Höhenlage und beträgt in Höhen bis zu 1000 m ü. NN zwei Jahre. Die Weibchen gebären nur jedes dritte oder vierte Jahr je zwei Jungtiere. LEBENSRAUM Der vom Alpensalamander besiedelte Höhenzug der Adelegg ist das einzige Mittelgebirge Baden-Württembergs, das in Kontakt zu den Hochgebirgslagen der Alpen steht. Das Klima der Adelegg ist kühl und regenreich. Der Alpensalamander bewohnt vor allem die tief eingeschnittenen, kühlen, mit Laubholz bestandenen Bachtäler. Daneben findet man ihn auch in krautreichen, feuchten Bergmischwäldern, auf Alpwei- den, in der Krummholzzone, aber auch oberhalb der Wald- grenze. Trockenere Bereiche oder reine Nadelwaldgebiete werden nur an den Rändern besiedelt. LEBENSWEISE Tagsüber halten sich Alpensalamander in kühlfeuchten Ni- schen unter hohl liegenden Steinplatten, in Felsspalten oder Kleinsäugerbauen verborgen. Bei feuchter, nebliger Witte- rung – bevorzugt nachts und in den frühen Morgenstunden MASSE UND ZAHLEN Gesamtlänge: 10 bis 13 cm Gewicht: ca. 8 g VERBREITUNG Der Alpensalamander besitzt ein recht kleines Verbrei- tungsgebiet: Er besiedelt große Teile der Alpen und einige Gebirgszüge des westlichen Balkans von Südslowenien bis Nordalbanien. In Deutschland erstreckt sich die nördliche Verbreitungsgrenze vom Allgäu entlang des Randes der nörd- lichen Kalkalpen nach Osten bis nach Berchtesgaden. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Vorkommen des Alpensalamanders gibt es in Baden-Württ- emberg nur im äußersten Südosten: Er besiedelt vor allem die Adelegg in Höhenlagen von 800 bis 1000 m ü. NN. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Der Bestand in Baden-Württemberg scheint derzeit stabil, die Zukunftsaussichten sind jedoch als ungünstig einzustufen.. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG **BESONDERSSTRENG NICHT GEFÄHRDETUNGEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Durchführung von Kahlschlägen und sich daran anschlie- ßende Aufforstung mit Fichten (Auswirkungen auf Beschattung, Bodenveränderungen und Mikroklima) Verkehrsopfer durch hohe Wegedichte im Wald Grünlandintensivierung SCHUTZPROJEKTE VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN Umsetzung FFH-Richtline Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg Erhaltung von Bergmischwäldern bzw. Umwandlung von Fichtenforsten in Bergmischwälder Verzicht auf den Bau von Fahr- und Maschinenwegen in feuchten Tobelabschnitten der Adelegg Befahrung von Forst- und Alpwegen, vor allem nachts und bei Regenwetter vermeiden Extensivierung des Grünlandes (Verwendung schonender Mähgeräte, festgelegte Mahdtermine, langer Mahdzyklus) FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für den Alpensalamander, als Art des Anhangs IV, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION UNGÜNSTIG- UNZUREICHEND HABITAT GÜNSTIG UNGÜNSTIG-UNZUREICHEND ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG- UNZUREICHEND
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Salamander ? Spinne ? Allgäu ? Fichte ? Insekt ? Baden-Württemberg ? Bundesartenschutzverordnung ? Larve ? Schnecke ? Schattenwurf ? Würmer ? Laubholz ? Balkan ? Schutzstatus ? Grünland ? Habitat ? FFH-Richtlinie ? Kalkalpen ? FFH-Gebiet ? Bergwald ? Rote Liste gefährdeter Arten ? Ei ? Pflanze ? Kahlschlag ? Mittelgebirge ? Verbreitungsgebiet ? Aufforstung ? Alpen ? Mikroklima ? Mischwald ? Oberflächengewässer ? Klimaanpassung ? Schutz der Biodiversität ? Flora ? Schutzgebiet ? Wald ? Jagd ? Gebirge ? Fauna ?
Region: Baden-Württemberg
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License: other-closed
Language: Deutsch
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