Description: BfR schließt Arbeiten zur „Toner“-Problematik mit einer gesundheitlichen Bewertung möglicher Risiken durch Druckeremissionen ab Gesundheitliche Bewertung Nr. 014/2008 des BfR vom 31. März 2008 Beim Drucken und Kopieren wird eine Vielzahl leicht-, mittel- und schwerflüchtiger Verbin- dungen sowie Staubpartikel emittiert. Diese Emissionen aus Büromaschinen und insbeson- dere aus Laserdruckern und Fotokopierern sind mit ungünstigen gesundheitlichen Effekten bei exponierten Büroangestellten in Zusammenhang gebracht worden. 2005 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Pilotstudie in Auftrag gegeben, die mögliche Zusammenhänge abklären sollte. Die Studie war als Machbarkeitsstudie konzi- piert. Sie wurde am Institut für Innenraum- und Umwelttoxikologie des Universitätsklinikums Gießen durchgeführt, die humanmedizinischen Untersuchungen am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen. Für die Studie wurde zwischen Januar und Oktober 2006 die Raumluft in 63 Büroräumen in Deutschland gemessen, und es wurden 69 der dort arbeitenden Personen untersucht. Zwischenergebnisse und Abschlussbericht der Studie wurden auf der Internetseite des BfR veröffentlicht. Für die meisten der gemessenen raumlufttechnischen Parameter waren die Untersuchungsergebnisse unauffällig. Nicht ge- klärt werden konnte die genaue Zusammensetzung feiner und ultrafeiner Partikel. Um To- nermaterial handelte es sich bei den ultrafeinen Partikeln, deren Konzentration mit der Inbe- triebnahme von Laserdruckern und Kopierern vorübergehend signifikant anstieg, offenbar überwiegend nicht. Die gesundheitlichen Beschwerden der Probanden waren unspezifisch und in keinem Fall schwerwiegend. Die Untersuchten wiesen Symptome auf, die dem Sick- Building-Syndrom zugeordnet werden können. Das BfR hat die Arbeiten zu der sogenannte „Toner-Studie“ jetzt mit einer gesundheitlichen Bewertung abgeschlossen. In diese Bewertung sind neben den Ergebnissen der genannten Pilotstudie auch die Ergebnisse weiterer aktueller, zum Teil noch unveröffentlichter Studien eingeflossen. Sie basiert damit auf dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand. In seiner Bewertung kommt das Institut zu dem Ergebnis, dass gesundheitliche Beeinträchti- gungen durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen nicht ausgeschlos- sen werden können. Die Prävalenz für das Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen schätzt das BfR als gering ein. Schwerwiegende Gesundheitsschäden sind nach den Daten, die dem BfR bisher vorliegen, von Ärzten nicht beobachtet worden. Das BfR sieht es als vordringlich an, Studien durchzuführen, die zum Ziel haben, die physi- kalische und chemische Identität der gemessenen Partikel aufzuklären, und hat dies den zuständigen Ministerien (Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- schutz, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für Arbeit und Soziales) emp- fohlen. Die Ergebnisse der Untersuchungen zu den Partikeln sollten ausgewertet werden, bevor weitere Studien mit kontrollierter humaner Exposition oder epidemiologische Studien erwogen werden. Unabhängig von den Ergebnissen weiterer Forschung können sich Verbraucher schon heute wirkungsvoll vor Emissionen von Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten schüt- zen, wenn sie Geräte verwenden, die den „Blauen Engel“ tragen. Um dieses Umweltzeichen zu erlangen, müssen Geräte Mindeststandards einhalten. Hohe und gesundheitlich bedenkli- che Benzolgehalte, wie sie in einzelnen Studien beim Druck- und Kopiervorgang gemessen wurden, würden damit vermieden. Abschließend weist das BfR noch einmal auf die Empfeh- lungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern, zur Anschaffung neuer und der nachträglichen Ausrüstung vorhandener Geräte sowie zu den Seite 1 von 26 Bundesinstitut für Risikobewertung Anforderungen an den Aufstellort hin. Der externe Link findet sich auf der Internetseite des BfR bei Auswahl des Begriffes "Toner" im A-Z-Index. 1 Gegenstand der Bewertung Beim Druck- und Kopiervorgang laufen komplexe physikalische und chemische Prozesse ab, bei denen chemische Verbindungen und Papierbestandteile unter Einwirkung von Licht und höheren Temperaturen reagieren. Gegenstand der vorliegenden Bewertung des BfR war deshalb die Frage, ob Emissionen aus Laserdruckern, -kopierern und Multifunktionsgeräten ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellen könnten. Grundlage für die Bewertung waren die Ergebnisse einer Studie, die zu dieser Fragestellung im Auftrag des BfR durchge- führt und Ende 2007 abgeschlossen wurde, sowie die dem BfR zugängliche aktuelle wissen- schaftliche Literatur zu dieser Thematik. 2 Ergebnis Aufgrund der vorliegenden Befunde zur gesundheitlichen Beeinträchtigung von Exponierten kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch die Exposition gegenüber Emissionen aus Büromaschinen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen kann. Ein klarer Zu- sammenhang kann allerdings nicht hergestellt werden, da die Datenlage hierfür nicht aus- reicht. Die gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den dokumentierten Fällen sind nicht schwerwiegend. Eine orientierende Schätzung der Prävalenz, die stark von den gemachten Annahmen abhängt und mit hoher Unsicherheit behaftet ist, ergibt 1,1 Verdachtsfälle auf 10.000 Exponierte. Es wird empfohlen, Geräte zu verwenden, die den Standard des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten (Tabelle 1), da dies der „best practice“ entspricht. Die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern, inklusive ihrer Wartung, sowie zur Anschaffung neuer Geräte, zur nachträglichen Ausrüstung vorhan- dener Geräte und zu den Anforderungen an den Aufstellort sollten berücksichtigt werden. Weiter wird empfohlen, mit hoher Priorität Studien zur physikalischen und chemischen Identi- tät der Partikel durchzuführen, die bei Druckerbetrieb emittiert werden und deren Quellen aufzuklären, um bestehende Kenntnislücken zu schließen. Eine Studie mit kontrollierter hu- maner Exposition soll in der Planung auf den dann vorliegenden Erkenntnissen aufbauen. Wenn diese Daten vorliegen, können ggf. notwendig werdende Risiko mindernde Maßnah- men gezielt geplant werden. Über eine epidemiologische Studie mit dem Endpunkt „unspezi- fische Hyperreagibilität der Atemwege“ sollte nur dann diskutiert werden, wenn nach Ab- schluss dieser Studien noch immer relevante Kenntnislücken bestehen. 3 Begründung Viele Hersteller können die Standards des Umweltzeichens „Blauer Engel“ einhalten. Das zeigen Messergebnisse, die verschiedene Hersteller dem Bundesinstitut für Risikobewertung Anfang dieses Jahres als Nachweis dafür vorgelegt haben, dass ihre Produkte die in Tabelle 1 aufgeführten Kriterien erfüllen. Der „Blaue Engel“ stellt damit eine Art „best practice“ im Sinne eines technisch machbaren Standards dar. Die genannten Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sind ebenfalls als Hinweise auf eine „best practice“ zu verstehen. Ihre Befolgung ermöglicht einen Seite 2 von 26 Bundesinstitut für Risikobewertung individuellen Expositionsschutz auch für Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen. Angesichts fehlender Informationen zur physikalischen und chemischen Identität der gemes- senen Partikel, die bei Druckerbetrieb emittiert werden, und der bislang nicht geklärten Quel- len fehlt ein wichtiger Baustein für die Risikobewertung. Hier sieht das BfR Forschungsbe- darf. 3.1Risikobewertung 3.1.1Mögliche Gefahrenquelle Bei Emissionen aus Büromaschinen zur Anfertigung von Papierkopien und Papierausdru- cken, wie Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte, handelt es sich um nicht definier- te Gemische aus flüchtigen (Volatile Organic Compounds, VOC), schwerflüchtigen (Semi Volatile Organic Compounds, SVOC) organischen Verbindungen, Ozon und Staub (Wen- sing, 1999; Nies et al., 2000). Diese Emissionen können aus verschiedenen Quellen stam- men. Die Bild- oder Fotoleitertrommel, eine im Betrieb rotierende Walze, ist mit einer Be- schichtung versehen, welche zu Beginn des Druckprozesses elektrostatisch aufgeladen wird. Bei diesem Prozess kann Ozon entstehen. Unter der Lichteinwirkung (Spiegelsystem unter Verwendung von Laserlicht) beim „Kopieren“ der Schriftvorlage verringert sich die elektrische Ladung der Trommel, und ein Abbild der Druckseite entsteht. Das elektrisch geladene To- nerpulver wird an den weniger geladenen Stellen angezogen. Elektrostatisch aufgeladenes Papier wird an der Trommel vorbeigeführt und zieht den auf der Trommel haftenden Toner an. Das Papier wird durch eine Fixierwalze gezogen, in welcher der Toner auf dem Papier durch Druck und Hitze fixiert wird. Dabei werden Harzpartikel, die im Toner enthalten sind, geschmolzen (Hohensee et al., 2000). Durch die Hitze können hierbei organische Verbin- dungen flüchtig werden. Toner(pulver) ist ein feinkörniges Gemisch verschiedener Komponenten: Harzpartikel, um den Toner auf das Papier fixieren (aufschmelzen) zu können, Farbpigmente (z.B. Carbon Black bzw. farbige Pigmente) und magnetisierbare Metalloxide, die für die elektrostatischen Ladevorgänge notwendig sind (Hohensee et al., 2000), sowie Trennmittel, z.B. sehr feine Stäube aus amorphem Siliciumdioxid, (Barthel et al, 1998 zit. in: Nies et al., 2000). Auch das zum Druck verwendete Papier kann eine Quelle von Partikelemissionen sein (Wilke et al., 2007). Als Qualitätsmerkmal für Geräte mit Druck-/Kopierfunktionen wurden seit 1996 Umweltkrite- rienzeichen eingeführt. Die neuesten Vergabekriterien für den sog. „Blauen Engel“ durch den RAL 1 (Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.) sehen eine definierte Begrenzung der zulässigen Emissionsraten vor (siehe Tabelle 1) (RAL-ZU 122, Ausgabe Juni 2006). 1 Reichsausschuss für Lieferbedingungen Seite 3 von 26
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
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Region: Baden-Württemberg
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Language: Deutsch
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