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Management- und Maßnahmenblatt

Description: Marderhund – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 1 Marderhund Management- und Maßnahmenblatt 1. Metainformationen 1.1. Dokument Management- und Maßnahmenblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 1.2. Rechtlicher Bezug •Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, hier „VO“ genannt •Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141, aktualisiert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263, hier „Unionsliste“ genannt 1.3. Version Nach Öffentlichkeitsbeteiligung, Stand: Mai 2019 1.4. Ziele dieses Dokumentes Das vorliegende Dokument beschreibt die Managementmaßnahmen nach Art. 19 der VO. 2. Artinformationen 2.1. Betroffene Art/Artengruppe Marderhund 2.2. Wissenschaftlicher Name Nyctereutes procyonoides (Gray, 1834) 2.3. Status, Verbreitung und Datenlage Status in Deutschland: Etabliert (Nehring & Skowronek 2017) Status und Verbreitung im Bundesland: Siehe länderspezifische Anlage Datenlage: Überwiegend gut (gesichert) Marderhund – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 Seite 2 2.4. Wesentliche Einführungs-, Ausbringungs- und Ausbreitungspfade • Der Marderhund wurde in der ehemaligen Sowjetunion im vergangenen Jahrhundert gezielt angesiedelt. • Starkes Populationswachstum führte zur spontanen Ausbreitung, wodurch große Teile Ost-, Südost- und Mitteleuropas besiedelt wurden. 3. Nachteilige Auswirkungen Nachteilige Auswirkungen auf Ökosysteme: • Es wird vermutet, dass der Marderhund Verluste bei bodenbrütenden Vogelarten, besonders bei Rauhfußhühnern sowie Sumpf- und Wasservögeln verursachen kann. Einige Untersuchungen konnten dies nicht bestätigen (Kauhala 2004; Kauhala et al. 2000; Opermanis et al. 2001; jeweils zitiert in CABI 2009). Der Marderhund gilt als Prädator von Gelegen und Schlüpflingen der Europäischen Sumpfschildkröte (Schneeweiß & Wolf 2009). Amphibien werden von Marderhunden regelmäßig erbeutet (Kauhala & Auniola 2001; zitiert in CABI 2009). •Der Marderhund ernährt sich omnivor und ist opportunistisch. •Als Vektoren u. a. für Staupe oder auch Leptospirose könnten Marderhunde auch geschützte Tierarten infizieren. Nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit: • Der Marderhund ist ein Endwirt des Fuchsbandwurms (Echinococcus multilocularis). Er ist in Mitteleuropa gegenüber dem Rotfuchs als Überträger von geringerer Relevanz (Romig 2004). • Der Marderhund ist Reservoir und Überträger der klassischen Tollwut (Holmala & Kauhala 2006; zitiert in CABI 2009) und von Trichinellen (Nachweise in Mecklenburg- Vorpommern durch LALLF). Nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschaft: Marderhund – Management- und Maßnahmenblatt zu VO (EU) Nr. 1143/2014 • Seite 3 In Einzelfällen und lokal verursacht der Marderhund wirtschaftliche Schäden, etwa an Feldfrüchten (z. B. milchreifer Mais), Obst oder Geflügel. Die Schäden sind gesamtwirtschaftlich betrachtet unerheblich. 4. Maßnahmen 4.1. Ziele des Managements •Reduzierung der negativen Auswirkungen des Marderhundes auf heimische Arten. •Eindämmung der Weiterverbreitung über geographische Grenzen, die die Art ohne Hilfe des Menschen nicht oder nur sehr schwer überwinden kann. In Deutschland betrifft dies in erster Linie bislang von der Art unbesiedelte Nord- und Ostseeinseln, insbesondere die Küstenvogelbrutgebiete. • Lokale Populationskontrolle in Bereichen, in denen der Marderhund eine erhebliche Gefährdung heimischer Arten verursachen kann. 4.2. Managementmaßnahmen M 1: Öffentlichkeitsarbeit Beschreibung: Information der Öffentlichkeit über die Invasivität der Art und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Biodiversität. Aufklärung über geltende rechtliche Restriktionen, wie Besitz-, Handels- und Transportverbote lebender Exemplare. Aufwand und Wirksamkeit: Geringe Kosten mit hohem Nutzen. Wirkung auf Nichtzielarten: Keine. Erfolgskontrolle: Nicht möglich. M 2: Einzäunung (mit Überkletterschutz) von Vorkommensgebieten gefährdeter Arten (z. B. Bodenbrüter, Europäische Sumpfschildkröte) Beschreibung: Bei geeigneter Ausführung der Einzäunung kann der Marderhund ziemlich sicher ausgeschlossen werden. Empfehlenswert sind insbesondere feste Einzäunungen mit zusätzlicher Sicherung durch Stromlitzen. Ist der Schutz nicht mehr erforderlich oder unbrauchbar geworden, ist für eine ordnungsgemäße Beseitigung/Entsorgung zu sorgen.

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Bodenbrüter ? Vorpommern ? Populationsdynamik ? Wasservogel ? Raufußhühner ? Fuchs ? Amphibien ? Mais ? Wolf ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Geflügel ? Tollwut ? Umweltauswirkung ? Feldfrucht ? Ostseeinsel ? Marderhund ? Gefährdete Arten ? Geschützte Arten ? Prädator ? Metadaten ? Mitteleuropa ? Einheimische Art ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Nichtzielarten ? Öffentlichkeitsinformation ? Durchführungsverordnung ? Menschliche Gesundheit ? Öffentlichkeitsarbeit ? Erfolgskontrolle ? Sowjetunion ? Ökosystem ? Einzäunung ? Biodiversität ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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