Description: Die Biotopkartierung in Baden-Württemberg liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Besonders wertvolle Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Dieser Biotopschutz besteht unabhängig von einer Kartierung. Bild zeigt: Artenreiche blumenbunte Wiesen erfreuen die Tierwelt – und das menschliche Auge. Bildnachweis: Carsten Wagner. Die 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach und nach kartiert. In diesem Jahr sind Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Ludwigsburg, Ravensburg und im Neckar-Odenwald-Kreis an der Reihe. Für die Kartierung beauftragt die LUBW fachlich qualifizierte Vegetationsexpertinnen und -experten. Bild zeigt: Die Kartieranleitung anhand derer die Expertinnen und Experten bei der Kartierung vorgehen. Bildnachweis: LUBW Die Ergebnisse der Geländearbeiten werden elektronisch erfasst und stehen Ihnen für die aktuelle Kartierung voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung. Sie können dann im Daten und -Kartendienst der LUBW abgerufen werden. Im Mai und Anfang Juni finden in drei Kreisen Informationsveranstaltungen im Gelände statt.
Text { text_type: BlogPost, }
Origins: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
Tags: Ludwigsburg ? Baden-Württemberg ? Biotopkartierung ? Bundesnaturschutzgesetz ? Biotop ? Kartierung ? Naturschutzgesetz ? Wiese ? Biotopschutz ? Fauna ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-05-19
Time ranges: 2025-05-19 - 2025-05-19
Accessed 1 times.