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Offenlandbiotopkartierung 2025: Die Kartierung beginnt Mehr zum Thema:

Description: Die Biotopkartierung in Baden-Württemberg liefert einen Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen. Besonders wertvolle Biotope sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geschützt. Dieser Biotopschutz besteht unabhängig von einer Kartierung. Bild zeigt: Artenreiche blumenbunte Wiesen erfreuen die Tierwelt – und das menschliche Auge. Bildnachweis: Carsten Wagner. Die 1101 Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach und nach kartiert. In diesem Jahr sind Gemeinden in den Kreisen Calw, Emmendingen, Ludwigsburg, Ravensburg und im Neckar-Odenwald-Kreis an der Reihe. Für die Kartierung beauftragt die LUBW fachlich qualifizierte Vegetationsexpertinnen und -experten. Bild zeigt: Die Kartieranleitung anhand derer die Expertinnen und Experten bei der Kartierung vorgehen. Bildnachweis: LUBW Die Ergebnisse der Geländearbeiten werden elektronisch erfasst und stehen Ihnen für die aktuelle Kartierung voraussichtlich Ende 2026 zur Verfügung. Sie können dann im Daten und -Kartendienst der LUBW abgerufen werden. Im Mai und Anfang Juni finden in drei Kreisen Informationsveranstaltungen im Gelände statt.

Types:
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Origins: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Ludwigsburg ? Baden-Württemberg ? Biotopkartierung ? Bundesnaturschutzgesetz ? Biotop ? Kartierung ? Naturschutzgesetz ? Wiese ? Biotopschutz ? Fauna ?

Region: Baden-Württemberg

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License: other-closed

Language: Deutsch

Issued: 2025-05-19

Time ranges: 2025-05-19 - 2025-05-19

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