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Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Seefrosch Pelophylax ridibundus (Pallas, 1771) Der olivgrün bis bräunlich gefärbte Seefrosch ist die größte, in Mitteleuropa vorkommende (Grün-)Froschart. Man kann ihn an seinem robusten Körper mit einer rauen, warzigen Haut und einem hellgrünen bis gelblichen Streifen entlang der Rückenmitte gut erkennen. Charakteristisch sind auch die grauen, äußeren Schallblasen, die langen Hinterbeine und die Schwimmhäute. Der wissenschaftliche Name „ridibundus“ stammt von „ridere“ = lachen, da sein Rufen an menschliches Gelächter erinnert. Würmern und Krebsen bis hin zu Fröschen (auch der eigenen Art), Eidechsen und Kleinsäugern. Während der Paarungszeit - von Ende April bis Ende Juni - sind die charakteristischen „lachenden“ bzw. „meckernden“ Rufe der männlichen Seefrö- sche zu hören. Der Laich wird in Form mehrerer kleiner Bal- len an Pflanzen abgelegt, entweder an der Wasseroberfläche oder in bis zu 30 cm Tiefe. Ein Weibchen legt zwischen 1200 und 12000 Eier ab. Die Larven ernähren sich von pflanzlichem Material und Detritus, mit zunehmendem Alter auch von tie- rischer Kost. LEBENSRAUM Seefrösche halten sich bevorzugt in nährstoffreichen, besonnten, warmen Zonen von Seen und strömungsberu- higten Flussbereichen auf. Die Laichgewässer sind in der Regel durch eine gut entwickelte Unterwasser- und Uferve- getation gekennzeichnet und weisen sowohl flache, sonnen- exponierte Uferbereiche als auch über 50 cm tiefe Stellen auf. Solche Habitate finden sich in naturnahen Auen und Über- schwemmungsgebieten entlang der größeren Flüsse sowie in Altarmen, Baggerseen, Weihern und Teichen. LEBENSWEISE Seefrösche verbringen den Winter im schlammigen Gewäs- sergrund. Sie halten sich während ihres gesamten Lebens in unmittelbarer Gewässernähe auf und wandern nur selten über Land. Ihr Nahrungsspektrum reicht von Insekten, Schnecken, MASSE UND ZAHLEN Gesamtlänge: 6 bis 12 cm Gewicht: ca. 50 g VERBREITUNG Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet des Seefrosches reicht vom Rhein im Westen bis zum Uralfluss im Osten. Im Norden bilden in etwa die niedersächsische Nordseeküste sowie die Südküste der Ostsee bis St. Petersburg die Arealgrenze. Im Süden führt die Arealgrenze am Nord- und Ostrand der Alpen entlang bis nach Istrien. Von dort an bilden die Küstenregionen des Balkans sowie die Nordküsten des Schwarzen und des Kaspischen Meeres die Arealgrenze. Größere isolierte Vorkommen gibt es in Frankreich und der Schweiz. In einigen Gebieten wurden Seefrösche ausge- setzt, so z.B. in Südengland, Belgien, Luxemburg, Dänemark und Südfinnland, aber auch in einigen Teilen Deutschlands. Aus allen deutschen Bundesländern gibt es Artfunde, die Verbreitungs- schwerpunkte liegen in Bayern, Sachsen und Brandenburg. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg lebt der Seefrosch wahrscheinlich an der Westgrenze seines Areals. Er besiedelt die (Auen-) Täler der großen Flüsse Rhein, Neckar, Main und Donau. Daneben gibt es Vorkommen im Kocher- und im Taubertal sowie im Bodenseege- biet. Einige Vorkommen sind durch bewusste oder versehentliche Aussetzungen entstanden, so z.B. am Hochrhein und möglicher- weise auch an der Donau. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-​WÜRTTEMBERG Eine Beurteilung der Bestandsentwicklung beim Seefrosch ist schwierig, da aus vielen Landesteilen wenig historische Daten vor- liegen. Bei neueren Funden ist meist unklar, ob die Art selbständig diese Standorte neu besiedelt hat, dort ausgesetzt wurde oder ob sie lange Zeit einfach nur übersehen worden ist. Zumindest in den Tälern der großen Flüsse scheinen die Bestände zurzeit stabil zu sein. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG 3*BESONDERS GEFÄHRDETUNGEFÄHRDETGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN „„ „„ „„ „„ „„ VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - - V BARTSCHV BESONDERS GESCHÜTZT - SCHUTZMASSNAHMEN Grundwasserabsenkung, Entwässerung und Veränderung der Dynamik in Flussauen Tümpelverfüllung Heckenrodung Pestizideinsatz Fischbesatz in Laichgewässer „„ „„ „„ „„ Wiedervernässung trocken gelegter Moore und von Grün- land (Einplanung von Überschwemmungsflächen) Aufstauen von Entwässerungsgräben im Randbereich von Hochmoorresten und in großflächigen Feuchtgebieten Extensive Beweidung der Landlebensräume Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen SCHUTZPROJEKTE „„ Umsetzung FFH-Richtlinie FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für den Seefrosch, als Art des Anhangs V, werden im Rahmen der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG VERBREITUNGSGEBIETPOPULATIONHABITATZUKUNFTSAUSSICHTEN GÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIGGÜNSTIG GÜNSTIG

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

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Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

License: other-closed

Language: Deutsch

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