Description: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Wechselkröte Bufotes viridis Laurenti, 1768 Das charakteristische dunkelgrüne Fleckenmuster bei einer hellen Grundfärbung macht die Wechselkröte unverwechselbar. Die Art besitzt die Fähigkeit zu einem - allerdings recht schwach aus- geprägten - physiologischen Farbwechsel, was ihren deutschen Namen erklären könnte. Zur Paarungszeit geben die Männchen nachts trillernde, bis zu zehn Sekunden andauernde Rufe von sich, die wie „ürrr“ klingen und dem Zirpen der Maulwurfsgrille ähneln. LEBENSRAUM Als Steppenart besitzt die Wechselkröte eine enge Bindung an trocken-warme Landschaften mit geringer Walddichte und gerin- gen jährlichen Niederschlägen. In Mitteleuropa bewohnt sie vor allem Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Truppenübungsplätze, vegetationsarme Ruderalflächen und Industriebrachen sowie Felder und stillgelegte Ackerflächen. Selbst in Hausgärten, Parkanlagen, Bahndämmen und Weinbergen trifft man die Art gelegentlich an. Als Laichgewässer dienen der Art in Baden-Württemberg stark sonnenexponierte, vegetationsarme Stillgewässer mit flach auslau- fenden Ufern, wie z.B. wassergefüllte Senken auf Äckern und Wie- sen, Tümpel, Teiche, Rückhaltebecken, Altarme und Baggerseen. Als Pionierart kann die Wechselkröte neu entstandene Gewässer spontan besiedeln. MASSE UND ZAHLEN Kopf-Rumpf-Länge: 4 bis 9 cm Gewicht: ca. 40 g LEBENSWEISE Durch die natürliche Besiedelung mit Wasserpflanzen eignen sich die von den Wechselkröten genutzten Laichgewässer oft nach wenigen Jahren nicht mehr für die Fortpflanzung. Daher sind Wechselkröten häufig gezwungen, sich auf die Suche nach neu entstandenen Gewässern zu machen, wobei sie Strecken von mehreren Kilometern zurücklegen können. Die Tiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv und erbeuten Regen- würmer, Insekten und Schnecken. Die Laichperiode fällt in den Zeitraum zwischen Ende April und Juni. Ein einzelnes Weibchen kann in seiner paarigen, 2-4 m langen Laichschnur mehr als 10.000 Eier abgeben. Die Larven ernähren sich von Detritus und Algen- aufwuchs und können sich meist nur in fischfreien Gewässern entwickeln. VERBREITUNG Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich von der Mongolei im Osten über die Steppengebiete Eurasiens als ursprüngliche Heimat der Wechselkröte bis nach Mitteleuropa und Italien im Westen. Nach Süden hin reicht das Areal über den Iran, die Türkei und die Levante bis zur nordafrikanischen Mittel- meer- und Atlantikküste. Die nördlichsten Vorkommen in Europa befinden sich auf den dänischen Inseln, in Südschwe- den sowie in Estland. In Deutschland umfasst das geschlos- sene Verbreitungsgebiet in etwa die östlichen Bundesländer. Getrennt davon gibt es kleinere Areale in Bayern, Südwest- deutschland und im Rheinland. VERBREITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG In Baden-Württemberg besiedelt die Wechselkröte die tro- cken-warmen Gebiete, so die nördliche Oberrheinebene, den Kraichgau, die Weinanbaugebiete am unteren Neckar sowie die im Regenschatten des Schwarzwaldes gelegenen Oberen Gäue. BESTANDSENTWICKLUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Bezogen auf das ganze Bundesland ist eine Abnahme der Bes- stände erkennbar. Da Abbaugebiete für die Wechselkröte eine große Bedeutung haben und diese oft einem schnellen Wan- del unterliegen können, muss jedoch immer mit kurzfristig einsetzenden Bestandsveränderungen gerechnet werden. GEFÄHRDUNG UND SCHUTZ ROTE LISTE BW SCHUTZSTATUS D BNATSCHG 23BESONDERSSTRENG STARK GEFÄHRDETGEFÄHRDETGESCHÜTZTGESCHÜTZT GEFÄHRDUNGSURSACHEN VERORDNUNGEN UND RICHTLINIEN EG-VO 338/97FFH-RICHTLINIE ANHANGANHANG - - IV - BARTSCHV - - SCHUTZMASSNAHMEN Verfüllung oder sonstige Rekultivierung von Abbaugebie- ten wie Kiesgruben und Steinbrüchen bzw. deren natürli- che Wiederbewaldung Veränderung der Uferstruktur (z.B. Beseitigung von Flach- wasserzonen) Grundwasserabsenkung in den Flussauen, Trockenlegen von Überschwemmungswiesen, Tümpelverfüllung Heckenrodung Fischbesatz in Laichgewässern Gewährleistung der fortwährenden Neuschaffung von Laichgewässern in Sekundärlebensräumen wie Kiesgru- ben und Truppenübungsplätzen auch nach Nutzungsauf- gabe Erhaltung des offenes Charakters des Landlebensraumes Erhaltung bzw. Schaffung von Trittsteinhabitaten und Wanderkorridoren zur Vernetzung von Populationen Entfernen von Besatzfischen aus Laichgewässern SCHUTZPROJEKTE Umsetzung FFH-Richtline Art des 111-Arten-Korbs Art des Zielartenkonzepts Baden-Württemberg FFH-RICHTLINIE Die FFH-Richtlinie ist eine Naturschutz-Richtlinie der EU, deren Namen sich von Fauna (= Tiere), Flora (= Pflanzen) und Habitat (= Lebensraum) ableitet. Wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Erhaltung der Biologischen Vielfalt durch den Aufbau eines Schutzgebietssystems. Neben der Aus- weisung von Schutzgebieten (FFH-Gebieten) für Arten des Anhangs II wird auch der Erhaltungszustand dieser und der Arten des Anhangs IV und V überwacht. FFH-GEBIETE Für die Wechselkröte, als Art des Anhangs IV, werden im Rah- men der FFH-Richtlinie keine Schutzgebiete ausgewiesen. ERHALTUNGSZUSTAND IN BADEN-WÜRTTEMBERG VERBREITUNGSGEBIET EINZELBEWERTUNG GESAMTBEWERTUNG GÜNSTIG POPULATION HABITAT ZUKUNFTSAUSSICHTEN UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG-UNGÜNSTIG- UNZUREICHENDUNZUREICHENDUNZUREICHEND UNGÜNSTIG- UNZUREICHEND
Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW
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Region: Baden-Württemberg
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License: other-closed
Language: Deutsch
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