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Endbericht SUI zu AT4-25.pdf

Description: synlab Umweltinstitut GmbH Otto-Hahn-Straße 18 Niederlassung Ettlingen 76275 Ettlingen Telefon+49(0)7243 / 939-1288 Telefax+49(0)7243 / 939-1289 LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 uis-ettlingen@synlab.de www.synlab.de 76231 Karlsruhe Ihre Zeichen Ihre Nachricht Bestellnummer 4500121921/35 -- Unsere Zeichen ph/MJ Datum 25.6.2013 Es ist zu Prüfen, ob an den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. GB 21 vorliegt. Kann die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? so eindeutig beantwortet werden, dass eine Handlungsempfehlung vorgeschlagen werden kann? Jawohl, es kann die folgende Empfehlung ausgesprochen werden: Die Einhaltung der Randbedingungen , hier die Grenzwerte von AT4 bzw. GB21, unter denen die zuständige Behörde einer Überschreitung bei den Parametern TOC oder Glühverlust zustimmen kann, ohne, dass die Parameter AT4 bzw. GB21 tatsächlich bestimmt wurden, werden bis zu den in der Ratsentscheidung 2003/33/EG genannten Grenzwerten für TOC und GV regelmäßig eingehalten, so dass die EU-Werte gleich als Zuordnungswert verwendet werden können. . Mit freundlichen Grüßen synlab Umweltinstitut GmbH Dr. Michael Jarmer Gliederung: 1. Aufgabenstellung 2. Ausgangssituation DepV 3. Grundlage zu AT4 und GB21 4. Auswertung von Analysenberichten 5. Arbeitshypothese 6. Überprüfung der Arbeitshypothese 7. Zusammenfassung 8. Empfehlung 1. Aufgabenstellung Abfälle, die auf Deponien abgelagert werden sollen, müssen die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung erfüllen. Für den biologisch abbaubaren Anteil lässt eine Ausnahmeregelung die Ablagerung von Abfällen mit einem erhöhten Organik-Gehalt zu, wenn die Einhaltung gewisser Randbedingungen nachgewiesen wird. Hierzu zählen die Begrenzung der Atmungsaktivität (AT4) oder der Gasbildungsrate (GB21). Die Bestimmung von AT4 und GB21 sind langwierig und kostenintensiv. Es ist zu vermuten, dass für leicht erhöhte Organik- Gehalte (etwa bis zu einem TOC von 5-6 Masse %), insbesondere bei mineralischen Abfällen wie z.B. Bauschutt und Boden, die in der DepV vorgegebenen Begrenzungen von AT4 bzw. GB21 keine Rolle spielen. Um dies belegen zu können, ist zu prüfen: 1. Ob sich dieser Eindruck an Hand einer großen und repräsentativen Menge an realen Proben für die Gesamtmenge der Abfallproben bei den genannten Matrices (inklusive nicht zur Genehmigung vorgesehener Proben) bestätigen lässt? 2. Ob bei den realen Proben eine Korrelation zwischen TOC und AT4 bzw. TOC und GB 21 vorliegt? 3. Ob an Hand realer Proben ein vollständiger Satz der Parameter MKW, PAK, TOC, AT4, GB21 und DOC im Eluat jeweils pro Probe erzeugt werden kann, und wie deren Zusammenhang aussieht. Zusammenfassend stellt sich die zentrale Frage: Werden bei mineralischen Abfällen mit TOC-Gehalten bis 6 % (Grenzwert der Ratsentscheidung 2003/33/EG) die Werte für AT4 bzw. GB21 zuverlässig unterschritten? Seite 2 von 17 2. Ausgangssituation DepV In der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts vom 27. April 2009 (DepV) sind die Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien im Anhang 3 in Tabelle 2 festgelegt. Bei Deponien der Klassen DK I und DK II sind Abfälle nur dann zur Ablagerung erlaubt, wenn die Parameter für den organischen Anteil gemessen als GV den Wert 3 mg/kg (DK I) bzw. 5 mg/kg (DK II) oder gemessen als TOC den Wert von 1% bzw. TOC 3% eingehalten sind. Sind diese Grenzwerte überschritten, gleichzeitig aber alle anderen Zuordnungswerte und -kriterien eingehalten, dann greift eine Öffnungsklause aber hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf den Parameter DOC mit seinen Grenzwerten 50 mg/l für eine DK I Einstufung bzw. 80 mg/l für eine DK II Einstufung zu werfen. Mit Zustimmung der zuständigen Behörde kann eine Ablagerung erfolgen, wenn der Heizwert Ho von 6 MJ/t und gleichzeitig bei einem der beiden folgenden Parameter AT4 oder GB21 deren Grenzwerte unterschritten sind. Diese Grenzwerte sind für den Parameter AT4 der Wert 5 mgO2/g und für den Parameter GB21 der Wert 20 Nl/kgTS. In der Praxis führt dies dazu, dass durch die Anwendung dieser Öffnungsklausel der Parameter TOC weitgehend ausgehebelt wird. Der je nach Deponieklasse abgestufte TOC-Wert wird auf diese Weise für alle Deponieklassen durch eine einheitliche Begrenzung der biologischen Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz ersetzt, ohne dass es eines Nachweises der biologischen Verträglichkeit des Abfalls bedarf. Dies führt zu einer großen Annäherung an die Vorgaben für mechanisch biologisch behandelte Abfälle. Hierzu ist die Tabelle mit realen Prüfwerten aus MBA-Abfällen in Anlage 1 interessant. Anlage 1 zeigt, dass sogar bei den bereits biologisch aktivierten MBA-Abfällen die noch vorhandenen organischen Anteile in den normierten 4 Tagen nicht immer zu nennenswerten AT4 Resultaten führen müssen. Leider liegen keine nennenswerte Datenmengen von realen Proben vor, die analog zu den Proben aus Anlage 1 anstatt auf den Parameter AT4 mit der GB21-Methode untersucht wurden. Betrachtet werden im folgenden Materialien der Matrices Bauschutt, verunreinigte Böden, Bankettschälgut oder Straßenkehricht, welche abgelagert werden sollen, wenn eine Verwertung nicht mehr möglich ist. Für die organischen Parameter PAK bzw. MKW sind für Baden-Württemberg die Annahmekriterien in der „Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit PAK-, MKWE-, BTEX-, LHKW-, PCB-, PCDD/F- und herbizidhaltiger Abfälle auf Deponien“ festgelegt. Es stellen sich zunächst folgende Fragen: 1. Welchen Anteil vom festgelegten TOC Grenzwert können die durch einen Grenzwert geregelten organischen Komponenten MKW, PAK und lipophile Stoffe überhaupt ausmachen? 2. Zu wieviel CO2 kann 1% TOC überhaupt verstoffwechselt werden und welcher theoretische AT4 Wert bzw. GB21 Wert resultiert somit maximal aus 1% bzw. 3% TOC? 3. Welchen TOC-Anteil können die maximalen Annahmekriterien der einzelnen Stoffgruppen überhaupt liefern und welchen AT4 Wert bzw. GB21 würde das Maximal ergeben? Diese werden im folgenden beantwortet. Seite 3 von 17

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Karlsruhe ? Baden-Württemberg ? Abfallablagerung ? Bauschutt ? Spielplatz ? Straßenkehricht ? Biologische Abbaubarkeit ? Deponie ? Lipophiler Stoff ? Deponieverordnung ? Mineralischer Abfall ? Gesamter organischer Kohlenstoff ? Handlungsempfehlung ? Grenzwertüberschreitung ? Heizwert ? Glühverlust ? Maßnahmenwert ? Grenzwert ? Naturschutz ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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Language: Deutsch

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