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Öffnet PDF-Datei des Steckbriefes: Straßenbankettschälgut

Description: 22 Steckbrief „Straßenbankettschälgut“ Dieser Steckbrief gilt nur im Zusammenhang mit dem Grundsatzpapier „Allgemeine Grundsätze für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien, insbesondere „Grenzwertiger Abfälle“ (Stand: 09.09.2024)“ ABFALLSCHLÜSSEL Tabelle: Zuordnung der Abfallschlüssel, die in diesem Steckbrief behandelt werden. Abfall- schlüsselAbfallbezeichnung nach der Abfallverzeichnisverordnung 17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 17 05 04Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen ZUSAMMENSETZUNG Im Zuge von Straßenunterhaltungsmaßnahmen wird das Straßenbankett alle 8-12 Jahre bis zu einer Tiefe von 15 cm abgeschält. Die relevanten Parameter liegen im Mittel in folgenden Konzentrationen vor: ▪Glühverlust:bis zu 9 Masse-% TM ▪TOC:2 - 6 Masse-% TM ▪DOC:9 - 40 mg/l ▪PAK16 nach EPA:0,6-181 mg/kg TM; im Mittel 33 mg/kg TM ▪Pb:2,5 - 116 mg/kg TM ▪GB21:0,9 -2,2 l/kg ▪AT4:0,05 - 2,42 mg O2/g ▪Eisenhexacyanidoferrate gemessen als Gesamtcyanid: teilweise mehr als 50 mg/kg Gesamtcyanid im Eluat bis 30 µg/l Cyanid leicht freisetzbar < 0,005 mg/l Eisenhexacyanidoferrate werden dem Auftausalz als Antibackmittel zugesetzt. Einzelne Parameter können in solchen Konzentrationen vorliegen, die eine Einstufung als gefährlichen Abfall zur Folge haben. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 22 - Stand: 09.09.2024 1 ENTSORGUNGSWEGE ▪Thermische Behandlung ▪Mechanisch-biologische Behandlung ▪Verwertung gemäß ErsatzbaustoffV [1] oder BBodSchV [2] ▪Verwertung oder Beseitigung auf Deponien ENTSORGUNGSANLAGEN Abhängig von den Gehalten an PAK, Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen ist eine Entsorgung auf Deponien der Klassen I und II unter bestimmten Voraussetzungen denkbar. EMPFEHLUNGEN UND HINWEISE DER AG „GRENZWERTIGE ABFÄLLE“ Aufgrund der vorliegenden Untersuchungen kommt es i.d.R. nur zu geringfügigen Überschreitungen der Zuordnungswerte der DK II für den TOC-Gehalt. Mit einer erheblichen Deponiegasbildung ist nicht zu rechnen. Bei der Ablagerung auf einer DK II kann auf Untersuchungen zur grundlegenden Charakterisierung unter Verweis auf diesen Steckbrief unter folgenden Voraussetzungen verzichtet werden: ▪Es liegen keine Erkenntnisse über erhebliche Verunreinigungen vor und es ist davon auszugehen, dass die Zuordnungswerte der Parameter nach Tabelle 2, Anhang 3 DepV mit Ausnahme des TOC-Gehaltes sicher eingehalten werden. ▪Der Schälvorgang findet nach erfolgtem Grünschnitt statt. Bei optisch erkennbaren pflanzlichen Bestandteilen kann durch eine Absiebung der organische Anteil auf das vorgegebene Maß reduziert werden. Bei einer Deponierung auf Deponien der Klasse DK I sind im Rahmen der grundlegenden Charakterisierung analytische Untersuchungen mindestens auf die unter Punkt „ZUSAMMENSETZUNG“ aufgeführten Schlüsselparameter erforderlich. Wegen der Überschreitung des Zuordnungswertes für den TOC ist bei einer Ablagerung auf einer Deponie der Klasse I oder II in der Regel eine Zustimmung zur Ablagerung eines Abfalls mit leicht erhöhtem Organikanteil von der für die Deponie zuständigen Behörde erforderlich (Handlungshilfe Deponieverordnung [3]). Die biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz ist nur zu bestimmen, wenn aufgrund organoleptischer und analytischer Untersuchung eine Vergleichbarkeit mit dem eingangs beschriebenen Material (siehe Abschnitt: „ZUSAMMENSETZUNG“) nicht gegeben ist. LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 22 - Stand: 09.09.2024 2 Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg (SAA) anzudienen. BEZUGSDOKUMENTE [1]Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV) vom 09.07.2021, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 186, S. 1) [2]Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I Nr. 43, S. 2598) [3]Handlungshilfe Deponieverordnung, LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem­ berg, 2024 LUBW, Referat 35 Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit Steckbrief Nr. 22 - Stand: 09.09.2024 3

Types:

Origin: /Land/Baden-Württemberg/LUBW

Tags: Baden-Württemberg ? Streusalz ? Grünabfall ? Abfallablagerung ? Deponierung ? Kohlenwasserstoff ? Schwermetall ? Biologische Abbaubarkeit ? Cyanid ? Deponie ? Gefährlicher Abfall ? Abfälle zur Beseitigung ? Deponieverordnung ? Chemikaliensicherheit ? Abfallverzeichnis-Verordnung ? Gesamter organischer Kohlenstoff ? Ersatzbaustoffverordnung ? Abfallanalyse ? Berg ? Gefahrstoff ? Analyse ? Thermisches Verfahren ? Glühverlust ? Kreislaufwirtschaft ? Mechanisch-biologische Behandlung ? Abfalleinstufung ? Gestein ?

Region: Baden-Württemberg

Bounding boxes: 7.511871829775875° .. 10.49574877933999° x 47.53236022056467° .. 49.79147764980276°

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Language: Deutsch

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